Kann mein Arbeitgeber einfach so ohne Absprache den Arbeitsplan ändern?

3 Antworten

Kann mein Arbeitgeber einfach so ohne Absprache den Arbeitsplan ändern?

Nein, kann er nicht.

Ein AN hat das Recht zur Freizeitplanung. Ist der Schicht-/Dienst-/Einsatzplan einmal bekannt, hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht. Änderungen gehen nur mit Einwilligung des AN.

Davon mal abgesehen, gehen so kurzfristige Änderungen sowieso nicht.

Hier orientiert sich die Rechtsprechung am § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das gibt vor, dass ein AN mindestens vier Tage im Voraus wissen muss, wie er zu arbeiten hat. Die Fristberechung der vier Tage erfolgt nach den §§ 186 ff.BGB. Der Tag der Bekanntgabe und der Einsatztag zählen entsprechend nicht zu den vier Tagen.

Ich nehme mal an, Du hast Deinen Schichtplan. Wenn nicht würde ich empfehlen, diesen sobald er aushängt, zu fotografieren.

Du musst in Deiner Freizeit auch keine Telefonate vom AG und/'oder den Kollegen entgegennehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, darf er nicht.

4 Tage vorher muss es angekündigt sein.

Der Tag an dem der Dienstplan erstellt wird und der Tag des Schichtbeginns sind nicht eingerechnet.

Also hätte ich einfache sagen können ich hab frei, ich ha es was vor!

@nexileo

Richtig.

Nein, er muss dir mindestens drei Tage vorher Bescheid geben

Nee vier Tage, mit Ankündigungstag und Tag es Schichtbeginns sind es sogar 6 Tage.

@johnnymcmuff

Können auch 4 Tage sein.. ich Weis nur, dass es nichtvon heute auf morgen geht