Kann mein Arbeitgeber beim unentschuldigten Fehlen mein Lohn einbehalten! ( Zeitarbeit)

5 Antworten

Ich bin Inhaber eines Zeitarbeitsunternehmens. Klarer Verstoß gegen die Meldepflicht! Mache ich auch!!!! Wenn du dich "Rechtzeitig" gemeldet hättest, hätte das Unternehmen noch die Möglichkeit gehabt einen Erstz zu stellen. Das ZU hat selbst auch kein Geld verdient, warum also du????? Mit deinem unentschuldigtem Fehlen hast du dem ZU einen wirtschaftlichen, also finanziellen Schaden verursacht! In meinen Arbeitsverträgen steht - Bei Arbeitsünfähigkeit mind. 1 Stunde VOR Arbeitsbeginn melden. Ansonsten Abmahnung und "unter Umständen" KV, also Konventionalstrafe!! Schau mal in deinen Arbeitsvertrag was da drin steht!!

GingkoVee  10.10.2012, 13:36

tja und genau der punkt ist im zweifel sittenwidrig. fallbeispiel: arbeitnehmer hat morgens einen unfall, ist nicht in der lage sich telefonisch oder ähnlich zu melden. genau das hebelt diesen 1 stunde VOR arbeitsbeginn aus. der lohn darf im übrigen nicht eingestrichen werden, das ist ebenfalls sittenwidrig, sofern es im vertrag steht, kann dagegen angegangen werden. weil: die leute sind angestellt bei ZAfirmen, also sind ZAfirmen auch sozialversicherungspflichtig. es gilt generell die regel, krankenschein am 3. tag. meldung vor arbeitsantritt, es sei denn ein akuter nicht vorhersehbarer fall tritt ein. das ding mit der konventionalstrafe ist immer noch strittig und daher wäre ich vorsichtig, derartiges in arbeitsverträge zu schreiben. denn der arbeitsvertrag wird beim za gemacht, nicht bei dem kunden des za. also immer schön vorsichtig mit drakonischen strafandrohungen, der schlechte ruf (auch bei arbeitsgerichten) der za's kommt schließlich nicht von ungefähr. wenn die za so tut, als wäre der arbeitnehmer ein selbständiger unternehmer, kann das ganz schnell zum bumerang für den za betrieb werden.

Es ist doch egal, ob Zeitarbeit oder nicht. Geht man nicht arbeiten, bekommt man auch kein Geld oder man muss die Zeit nacharbeiten. Dies gilt aber nur für die Fehlzeiten. Fehlt man einen Tag (Oder auch länger, darf man nur die Zeit abgezogen bekommen, die man nicht gearbeitet hat. Mit der Konventionalstrafe ist das so eine Sache. Der Arbeitgeber muss 100 %ig seinen entstandenen Schaden beweisen (Auftrag verloren ect.) So einfach geht das nicht.

GingkoVee  10.10.2012, 13:39

Was ist das denn für ein bullshit? Solange jemand sozialversichert in einem Betrieb angestellt ist, gilt das Prinzip: auch bei Krankheit wird der Lohn regulär gezahlt. Lohnfortzahlung ist keine freiwillige Sache.

Unentschuldigtes Fehlen=nicht gemachte Arbeit. Der Arbeitgeber hat ein Recht auf eine Entschuldigung.......

eigentlich darf er dies nicht. Er darf aber Abmahnen.

Lohn = Entgelt für erbrachte Arbeit

Keine Arbeit = kein Lohn