Kann mann die Kinder der zukünftigen Frau vom Erbe ausschließen?
Hallo zusammen , ich habe mal eine Frage. Meine Bekannte und ich wollen heiraten. Sie hat 2 Kinder aus erster Ehe und ich auch. Das Verhältniss zu ihren Kindern ist so, dass wir diese gern vom Erbe ausschließen möchten. Auch aus den Grund, dass ich ein Haus habe und etwas Vermögen und für uns das Geld verdiene. Meine Freundin ist Rentnerin und besitzt keinerlei Vermögen. Gibt es die Möglichkeit, dass wir ihre Kinder vom Erbe auszuschließen? Vielen Dank für die Hilfe !
10 Antworten
Tatsächlich wären die Stiefkinder an deinem Nachlass überhaupt nicht erbberechtigt, es sei denn, du würdest sie adoptieren :-)
Auch dein Alleineigentum an dem Haus bleibt dir und geht keinesfalls - nicht einmal anteilig hälftig - auf deine künftige Ehefrau über, sofern ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft heiratet, also ohne abweichende notarieller Beurkundung einen anderen Güterstand, etwa Gütergemeinschaft, vereinbart.
Da muss du also bei den Kindern deiner Lebensgefährtin selbst bei einer Heirat garnichts ausschliessen, was sie garnicht fordern können :-)
An ihrem Nachlass wäre ihre Kinder allerdings hälftig neben dir zu Erben berufen; meint, sie teilen sich neben dir, der Erbe und pauschalierten Zugewinn i. H. von 50% ihres Vermögens am Sterbetag bekäme, die andere Hälfte dessen, was sie nach Abzug gemeinsamer Schulden (Möbelratenkauf) und ihrer Beerdigung noch hinterlassen würde, der sog. Reinnachlass.
Sollte deine Zukünftige dieses Erbrecht ihrer Kinder ausschliessen wollen, kann sie ein Testament zu deinen Gunsten verfassen. Als dort bestimmter Alleinerbe müsstets du auf Anforderung lediglich den halben Erbanspruch jedes Kindes in Geld ausbezahlen, das ihr ihr sog. Pflichtteil.
Bei drei Kindern wäre das 1/12 oder 8,33% des Reinnachlasses pro forderndem Kind deiner Frau, aber kein einziger Nachlassgegestand an sich, den sie beanspruchen könnten. Und das nur dann, wenn der Reinnachlass deiner Frau den Pflichteil denn überhaupt hergäbe :-)
Könntest du davon nicht einmal ihre Beerdigung bezahlen, bekommen sie daher garnichts, schulden dir aber ihren Anteil an den Beerdigungskosten.
Du siehst, keine Panik, lass deine Holde mal mit ihrem Geld machen, was sie mag: Du schuldest jedenfalls niemandem deiner Stiefkinder irgend etwas von dem, was dir gehört und auch bleibt :-)
G imager761
Das wollen wir nicht. Könnte sie für diesen Fall auch ein Testament zu Gunsten meiner Kinder machen ? Grüße cbausde
Man kann vieles machen, man kann auch die Ehefrau zu 1/2 als Vorerben einsetzen und die eigenen Kinder als Nach- und Schlusserben für diese Hälfte, sowie als Erben für die andere Hälfte.
Ihr könnt einen Erbvertrag mit Bindungswirkung für den Fall deines vorzeitigen Ablebens schliessen, der die Erbfolge dein Stiefkinder zugunsten der eigenen ausschliesst.
Du kannst ein Testament mit Ersatzerbregelung verfassen, dass für den Fall, dass deine Frau nicht Erbe deines Nachlasses würde (ihr könntet ja auch gleichzeitig einen Unfalltod erleiden), jemand anders als die "lieben Kinder" deinen Nachlass erhielte.
G imager761
Das kann man notariell in die Wege leiten lassen!
Eventuell helfen euch bei der Frage wie man das einleitet & anderen Anliegen zu dem Thema die Rechtsberatungsstunden vom Sozialverband Deutschland (SOVD) oder vom VdK Sozialverband - sind an sich kostenlos gehen aber mit der Bitte einher Mitglied zu werden. Auch die Rechtsberatungsstunde die es in Kreisstädten gibt (vllt. am Amtsgericht?) könnte eine gute Adresse sein.
Soweit ich weiß geht das nicht...
Die Kinder müssen mindestens einen Pflichtanteil bekommen
...aber nur von ihr- nicht deine.
Es sind nicht seine Kinder.
Ah sry zu schnell gelesen^^
Die Kinder deiner Frau haben erstmal sowieso keinen Anspruch auf das Erbe von dir. Sie sind ja nicht deine Kinder.
Solltest du aber vor deiner Frau sterben und deine Frau alles erben, sieht das anders aus. Dann ist es nicht mehr dein Geld, sondern ihres, und auf ihr Geld haben die Kinder sehr wohl einen Anspruch.
Frag doch mal einen Notar, ob du deiner Frau nur die Nutznießung des Vermögens auf Lebenszeit hinterlassen kannst, und nach dem Tod deiner Frau fällt das Vermögen an einen Erben deiner Wahl (der natürlich auch ein gemeinnütziger Verein oder sowas sein kann).
mach ein beglaubigtes testament
Was soll denn das sein? Das BGB kennt ja nun verschiedene Arten von Testamenten, ein beglaubigtes Testament gehört aber nicht dazu.
Hallo Imager761, Danke für die Antwort. Weißt Du, ich gehe immer davon aus, dass wenn ich vorher "gehe" (krankheitsbedingt :-( )meine Kinder und meine Frau erben. Wenn dann aber meine Frau verstirbt, erben ihre Kinder ihren Erbteil von mir. Das wollen wir nicht. Könnte sie für diesen Fall auch ein Testament zu Gunsten meiner Kinder machen ? Grüße cbausde