Kann man zu viel gezahlten Kindesunterhalt zurückfordern?
Hallo
So wie es aussieht, hat der Ex meiner Frau ihr für den gemeinsamen Sohn (11), seit seiner Geburt ca 1000 Euro zuviel an Unterhalt gezahlt. Dies sei ihm jetzt aufgefallen und er hätte dieses Geld gerne wieder.
Wiehoch sind seine Chancen das Geld zurückzuforden?
Vielen Dank schonmal !!!
6 Antworten
Wenn der Unterhalt in Höhe des im Titel festgelegten Betrages gezahlt wurde, kann nichts mehr zurückgefordert werden.
Hätte der Kindsvater aufgrund geringeren Einkommens ggf. weniger Unterhalt zu zahlen müssen, hätte er dazu erst den bestehenden Titel abändern lassen müssen.....
Steht ganz schlecht für ihn. Wird so gewertet als ob er es freiwillig gezahlt hat. Er hätte sein Einkommen überprüfen lassen müssen und ggf. eine Neuberechnung durchführen lassen.
einmal gezahlter unterhalt kann nicht wieder zurückgefordert werden. er gilt als verbraucht. für die zukunft muss er halt aufpassen was er zahlt, betrag wird ja im titel stehen.
Die Höhe wurde vom Jugendamt festgelegt und regelmässig angepasst. gruss
dann hat er das ja wohl all die Jahre so akzeptiert und entsprechend gezahlt .... da gibt es also jetzt nichts zurück zu fordern weil es angeblich doch zuviel war ...
dann hat er das gezahlt was er muss und nicht zuviel gezahlt.
Die liegen bei Null.
Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.
Wer hat den Unterhalt denn festgelegt?