Kann man zu viel bezahlte Mietkaution zurückverlangen?

10 Antworten

Kann man zu viel bezahlte Mietkaution zurückverlangen? N E I N !

Deine Übergabe der Mietsicherheit in Form eines verpfändbaren Bankguthabens erfolgte freiwillig und ohne Druck des Vermieters und war nur deiner Gewinnabsicht geschuldet. Sie erfolgte unter Anwendung des § 551 BGB. Dieser § bestimmt nicht, dass es verboten sei freiwillig mehr Mietsicherheit zu leisten als im § vorgesehen. Ergo: Tua culpa !

Die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren (§ 551(3) ³ .... Stimmt also der Vermieter einer neuen Vereinbarung über die Anlageform (also auch in Gold) nicht zu, So kann er auch nicht dazu gezwungen werden.

Ich gebe zu bedenken, dass Gold in seiner Wertigkeit sehr starken Schwankungen unterliegt. Der Vermieter ist mit deiner erhöhten Mietsicherheit sehr gut bedient, warum sollte er das ändern? Und schließlich partizipiert er nach deinem Mietende nicht von der aktuellen Verdopplung es Goldwertes.

Das ist alles nur larifari und hat keine Substanz. Es liegt weder irgendeine Gewinnabsicht dahinter, noch schwankt das Gold in irgendeiner Form - Sie kennen sich nicht aus!

Ich habe extra wegen Ihnen nachgesehen und zwar die Goldentwicklung der letzten 100 Jahre. Gold ist seit tausenden von Jahren absolut sicher und hat sämtliche Krisen überstanden - als Wertspeicher! Gold ist Geld alles andere ist nur ein Kredit gegenüber der Bank!

Und jetzt die Fakten: Wenn ich im Jahre 2003 dem Vermieter anstatt dem hinterlegten Geld bei einer Bank, die gleiche Summe in Feinunzen Gold übergeben hätte, dann hätte der Vermieter heute 9 Krügerrandmünzen oder 9 Maple Leaf irgendwo in seinem Tresor als Kaution für die Bude. Damals im Jahre 2003 kostete die Feinunze Gold 363 Euro. 9 Feinunzen Gold entspricht heute einen Wert von 15.921 Euro !!!

Und Sie reden hier von Zinsen? Absolut lächerlich!

Der Goldpreis ist der Indikator für die tatsächliche Geldentwertung - nichts anderes! Also nicht dieser Warenkorb, was den Leuten immer vorgeschwindelt wird in den Medien - sondern der Goldpreis und die Immobilienpreise.

Im Jahre 2005 kostete die Feinunze Gold 444,- Euro. Im Jahre 2006 603,- Euro. Im Jahre 2008 871,- Euro Im Jahre 2009 972,- Euro, im Jahre 2012 1668,- Euro. Im Jahre 2015 ist die Feinunze Gold leicht gefallen auf 1160,- Euro. Im Jahre 2020 kostete die Feinunze Gold 1.769,- Euro. Und das kostet sie auch heute!

Bei Gold haben Sie eine jährliche Rendite von 10 %. Davon können Aktien oder andere Anlageformen nur davon träumen!

Und Sie wollen mir erzählen, dass Gold starken Schwankungen unterworfen ist? Das ist völlig aus der Luft gegriffen, ein absolutes Hirngespinst, völlig Fakten fremd was Sie uns da erzählen!

Lesen Sie die Bücher von Dr. Markus Krall - ein Finanzexperte! Dr. Markus Krall hat folgende Bücher veröffentlicht zu dem Thema: Freiheit oder Untergang, Verzockte Freiheit, Die bürgerliche Revolution, Der Draghi Crash, Wenn Schwarze Schwäne Junge kriegen. Oder schauen Sie sich mal seine alten Videos mit den langen Vorträgen auf YouTube an.

Dr. Markus Krall ist nicht irgendwer - der hat beispielsweise den Stresstest für die Banken entwickelt. Wenn Sie einen Kredit bei einer Bank haben wollen, die Kriterien dafür hat Dr. Markus Krall ausgearbeitet - für sämtliche Banken!

Die Banken sind längst alle pleite. Das Papiergeld ist schon lange nicht mehr wert. Das Fiat Money Geldsystem beruht nur auf das Vertrauen der Bürger. Die EZB druckt mittlerweile Billionen Summen - um die Banken vor dem Kollaps zu retten - alles verfassungswidrig!

Wir bekommen eine Hyperinflation, was niemals vorher in der Vergangenheit stattgefunden hat. Je mehr die EZB das Geld druckt, desto höher die Inflation. Und das kann rasend schnell gehen - so schnell können Sie ihr Geld gar nicht mehr umtauschen.

In den 1920er Jahren, als die damalige Reichsbank die Druckerpresse angeworfen hatte, haben die damaligen Experten auch vor einer Hyperinflation gewarnt. Der damalige Reichsbankpräsident meinte, was wollen sie eigentlich? Wir haben damit den ganzen 1. Weltkrieg finanziert?

Damals kostete eine Feinunze Gold so um die 350 Reichsmark - drei Monate später kostete die Feinunze Gold 87 Billionen Reichsmark - jeder der damals nur eine Feinunze Gold gehabt hat, konnte sich damit eine Eigentumswohnung kaufen. Wenn jemand etwas mehr Gold hatte - einen ganzen Häuserblock!

@Erwin208

Ich bedanke mich hinsichtlich der Belehrung über die Wertsteigerung des Goldes in den letzten 18 Jahren. Das habe ich nicht recherchiert. Aber offensichtlich haben Sie das im Jahre 2003 auch nicht geahnt, dass Sie aus damals 3400€ bis heute 34.000€ gemacht haben könnten. Also wäre es doch sehr angebracht sich selbst zu beschimpfen.

Ihre Überlegungen im Jahre 2003 waren dennoch von einer Gewinnabsicht veranlasst, denn der Zins von 3,5% p.a. auf die hinterlegte Mietsicherheit schien doch eine gute Sache zu sein. So gesehen sind die 3,5% tatsächlich absolut lächerlich bezogen auf die Goldwertentwicklung.

Aber das war nicht Ihre Frage ! Und die habe ich nach geltendem Recht völlig gesetzeskonform beantwortet. Daher ist Ihre Wissensvermittlung zwar wertvoll und richtig aber nicht zielführend im Zusammenhang mit Ihrer Frage.

@Gerhart

Und ob das zielführend ist für meine Frage! Weil man die Zinsen von 3,5 % überall bei den Banken auf irgendwelchen Sparkonten bekam - das ist normal. Die Zinsen sind DER WERT DES GELDES. Wenn der Sparer für seine Einlagen keine Zinsen mehr bekommt, dann ist das Papiergeld nichts mehr wert. Es werden sogar Negativzinsen verlangt! Weiß jedes Kind...

Geld sollte eigentlich ein Wertspeicher sein, deshalb war das Geld früher mit Gold gedeckt. Wenn Sie mit einem 100 Mark Schein früher zu einer Bank gingen, dann konnten Sie den Schein sofort durch Gold umtauschen ohne Verlust - bei jeder Bank!

Normalerweise beträgt die Inflation jährlich zwischen 1 - 2 %. Dieses Jahr beträgt die Inflation 5 %. Sie bekommen also nicht nur gar keine Zinsen auf Ihr erspartes Kapital, sondern die Inflation frisst das Geld auf. Die Kaufkraft wird immer weniger!

Wenn die Inflation im Jahre 2003 ca. 1 % beträgt und Sie legen etwas Geld auf einem Sparbuch langfristig auf 5 Jahre - zu einem Zinssatz von 3,5 %. Dann ist das hinterlegte Geld auch noch nach 5 Jahren so viel wert, vielleicht sogar etwas mehr... Wenn Sie keine Zinsen mehr bekommen, sogar Negativzinsen und die Inflation beträgt bereits 5 % - der Finanzexperte Peter Böhringer im Deutschen Bundestag hat darüber ausführlich gesprochen - dann ist das hinterlegte Geld irgendwann überhaupt nichts mehr wert. Der Vermieter oder Mieter kann sich das Papiergeld dann in die Haare schmieren. Vielleicht kann er sich in 10 Jahren für 3.000 Euro ein "Wurstbrot" dafür kaufen oder einmal zum Essen gehen für 3.000 Euro, wenn die Inflation anhält und zu einer Hyperinflation mündet.

Bei einer Hyperinflation haben Sie nicht nur 2 % Inflation im Jahr, sondern 2 % im Monat! Das heißt also, dass das Geld jedes Monat nur noch die Hälfte Wert ist. Im nächsten Monat noch einmal um die Hälfte und so weiter. Bis der totale Kollaps eintritt und irgendwann kostet dann der Laib Brot eine Milliarde oder so ähnlich. Haben wir alles schon gehabt in den 1920er Jahren!

Die EZB druckt das Geld aus dem NICHTS. Was heißt das konkret? Früher in den 1970er Jahren gab es jedes Jahr einen Weltspartag bei den Banken. Die Banken waren darauf angewiesen, dass die Leute Geld sparen und auf die Bank tragen. Warum war das damals so wichtig?

Weil durch die Spareinlagen Kredite vergeben wurden! Irgendein Häuslebauer brauchte den Kredit zum Bau eines Eigenheimes oder aber irgendwelche Handwerker oder Geschäftsleute brauchten einen Kredit... Die Banken konnten also nur Geld verleihen, wenn jemand zuvor etwas eingezahlt hat. Schauen Sie sich den Film >Ist das Leben nicht schön?< Mit James Stewart an, dort wird das erklärt, warum die Spareinlagen früher so wichtig waren für die Banken.

Übrigens die Grundstücke und Immobilien waren damals spottbillig. Jedermann konnte sich in den 1960er und auch noch in den 1970er Jahren ein Eigenheim leisten. Das änderte sich im laufe der Zeit!

Wie funktioniert das heute? Die Spareinlagen interessiert den Banken nicht mehr, weil die damit nichts anfangen können. Woher bekommen die Banken also das Geld, werden Sie sich fragen? Von der Europäischen Zentralbank! Das Geld wird einfach nur gedruckt und zwar jedes mal wenn jemand einen Kredit braucht! Wenn Sie irgendwo einen Kredit aufnehmen - ganz egal bei welcher Bank, dann druckt die EZB das Geld für diesen Kredit einfach so aus dem NICHTS. Niemand muss dafür sparen! Und jetzt kommt der Hammer, was sogar Bänker nicht verstehen - aber Dr. Markus Krall hat das einmal in einem Vortrag erwähnt. Wenn Sie beispielsweise 10.000 Euro aufnehmen bei einer Bank, dann druckt die EZB nicht nur diese 10.000 Euro, sondern 20.000 Euro. Die anderen 10.000 Euro bekommt die Bank zusätzlich auf deren Konten verbucht.

Die Banken leben also von den Zinsen, was Sie dafür bezahlen und natürlich freuen die sich, weil die Banken zusätzlich den vollen Kredit noch einmal gutgeschrieben bekommen.

Die Banken brauchen das Geld der Sparer gar nicht. Sondern die sind ganz heiß darauf, den Leuten irgendeinen Kredit aufzudrängen. Mir ist es so ergangen bei meiner Bank, weil ich das Konto gewechselt habe. Der Bänker wollte mir unbedingt einen Kredit geben. "Ich kann ihnen sofort einen 50.000 Euro Kredit geben, meinte der Bänker. Warum wohl?

Die Bank kann dann sofort 100.000 Euro bei der Zentralbank anfordern, sie bekommen den Kredit und die Bank erhält ebenfalls 50.000 Euro - Hurra!

So läuft das heute! Aus diesem Grund bekommen die Sparer auf ihre Spareinlagen keine Zinsen - sogar Negativzinsen, weil die Banken mit einer Spareinlage nichts anfangen können. Normalerweise kostet ein Kredit so um die 6 % Zinsen, der Sparer bekommt 3,5 % und die Differenz bekommt dann die Bank. Beim Fiat Money Geldsystem machen die Banken nur ein Geschäft, wenn die Leute sich hoch verschulden - das ist eine glatte Enteignung!

Die Immobilien werden dadurch immer teurer durch die Niedrigzinspolitik. Viele werden ihr Eigenheim verlieren!

Wer Gold ablehnt und lieber das Papiergeld haben will, der muss deppert sein!

@Erwin208

Nun hast du aber genug über Gewinne sowie Verluste und Gold geschwafelt. Suche dir eine andere Plattform. Im Mietrecht bist du nicht so bewandert. Da solltest du dich mit dem BGB ab § 535 bis § 575 befassen.

Ein Kautionskonto kann nur mit Zustimmung des Vermieters aufgelöst werden ...

Du könntest dem Vermieter stattdessen eine Kautionsbürgschaft anbieten

Das weiß ich alles... Habe ich auch schon einmal gemacht. Aber die Banken machen das heutzutage auch nicht mehr. Das ist alles mit Kosten und mit Arbeit verbunden. Die Banken verdienen daran nichts!

Die Banken verdienen nur etwas, wenn man Kredite aufnimmt und nicht, wenn man spart und Geld zur Bank bringt. Ein Sparer ist für die Bank völlig uninteressant...

Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB ist es sogar so, dass selbst sehr hohe Einlagen - beispielsweise bei Erbengemeinschaften - die Banken ein solches Erbengemeinschaftskonto ablehnen. Sie müssen sogar damit rechnen, dass Sie Negativzinsen zahlen, wenn beispielsweise mehrere 100.000 Euro auf irgendwelchen Gemeinschaftskonten herumliegen.

Deshalb habe ich alles abgeräumt und gekündigt. Sparbücher, Lebensversicherungen... alles weg! Und in Gold angelegt... Nur eben dieses Mietkautionskonto kann man ja nicht einfach so kündigen.

Deshalb habe ich im Internet recherchiert und es gibt die Möglichkeit die Kaution auch in Gold zu hinterlegen - beim Vermieter! Dann ist keine Bank dazwischen und Gold ist in den letzten Jahren stark angestiegen im Wert.

Leider ist das noch nicht gängige Praxis und selbst der Haus- und Grundbesitzverein kennt sich damit nicht aus.

Mittlerweile ist mir das Ganze zu blöd und ich will wenigstens die zu viel bezahlte Kaution vom Konto abheben. Die Frage lautete, ist das möglich - ohne den Vermieter danach zu fragen? Denn im Mietvertrag steht ja eine ganz andere Summe! Also, im Mietvertrag steht die Summe von 2.200 Euro. Eingezahlt wurden vor ca. 18 Jahren 3.400 Euro - wegen den damaligen hohen Zinsen.

Ist es jetzt möglich, 1.200 Euro von diesem Mietkautionskonto abzuheben?

@Erwin208

nochmal ....

Du kannst da nichts abheben ohne dass der Vermieter zustimmt

...

habe ich schon geschrieben ..

und die Zustimmung muss er nicht erteilen - Du hast Dich eben verzockt ...

@frodobeutlin100

im Übrigen solltest Du mal Kautionsbürgschaft googln

@frodobeutlin100

Habe ich schon gemacht! Der Gesetzgeber hat ganz klar geregelt, dass der Vermieter höchstens 3 Monatskaltmieten verlangen darf. Alles andere, was darüber hinaus geht, ist unzulässig! Die drei Monatskaltmieten sind im Mietvertrag geregelt. Wenn also im Mietvertrag drin steht 2.200 Euro, dann sind es 18 Jahre später immer noch 2.200 Euro - nebst den Zinsen. Fazit kann ich den Differenzbetrag - meiner Ansicht nach - zurückverlangen von der Bank. Das ist mein Geld und hat nichts mit der eigentlichen Kaution zu tun! Aber ich werde die Bank danach fragen - es wäre höchst merkwürdig, wenn man dazu die Zustimmung vom Vermieter braucht - kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Wenn was mit der wohnung passiert und die die Kaution einbehalten ist das Geld weg.

Sprich mit dem Vermieter darüber, da die Kaution Bestandteil des Mietvertrag ist müssen alle vertrags Beteiligten einverstanden sein.

Grundsätzlich kann der Betrag, der die Höchstsumme nach Paragraph 551 BGB (dreifache Kaltmiete) für Kautionen übersteigt im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung nach Paragraph 812 BGB zurückverlangt werden.

Aber: Der Rückforderungsanspruch unterliegt der Verjährung nach Paragraph 195 BGB. Hier wären es 3 Jahre. Da du selbst geschrieben hast, dass es bereits über 18 Jahre her ist, fällt dies weg. Es kommt dabei auch nicht an, ob du die Begrenzung der Mietsicherheit kanntest, sondern auf die Zahlung (vgl. BGH, Urteil v. 01.06.2011, Az. VIII ZR 91/10). Da du aber selbst in Kenntnisnahme die erhöhte Kaution geleistet hast, ist der Punkt auch eher zweitrangig.

Kurzum: Soweit der Vernieter sich nicht darauf einlässt, ist die Kaution im laufenden Mietverhältnis nicht rückforderbar.

Das war die hilfreichste Antwort auf meine Frage! Vielen Dank!

Genau das wollte ich wissen... Trotzdem ist das mit der 3-jährigen Verjährungsfrist merkwürdig... Weil die Zinsen, die damals vereinbart worden sind, über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen wurden. Fazit; kann ich ja nicht einfach so - nach nur 3 Jahren - das Geld zurückverlangen, wenn die Laufzeit 5 Jahre beträgt mit einem Zinssatz von 3,5 %. Nach Ablauf der 5 Jahre bekam ich erneut ein Schreiben von der Bank, wo die mir einen Zinssatz von 2,5 %, angeboten haben - erneut auf 5 Jahre. Danach wurde es immer weniger und jetzt sind es eben die berühmten 0,001 % Zinsen?

Das kann kein Mensch gebrauchen! Der Vermieter hat ja mit den vereinbarten Zinsen überhaupt nichts am Hut. Er wird auch gar nicht danach gefragt, wie diese Summe angelegt wird. Und wenn ich jetzt der Meinung bin, dass ich das so nicht mehr akzeptieren kann mit den Zinsen, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum ich nicht wenigstens den Teil vom Konto abheben kann, was zu viel damals eingezahlt worden ist?

Denn dieser höhere Betrag, den ich damals eingezahlt habe, bezog sich ja auf den damaligen hohen Zinssatz. Und wenn sich dieser Zinssatz im laufe der Zeit ändert, kann ich doch verlangen, dass wenigstens der zu viel bezahlte Betrag vom Konto abgeräumt wird?

Denn diese Zinsen werden jetzt jedes Jahr neu vereinbart, aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB. Irgendwann ist das hinterlegte Geld gar nichts mehr Wert und der Mieter und der Vermieter guckt dann in die Röhre? Das kann es doch nicht sein?

Auch der Vermieter müsste doch ein Interesse daran haben, dass die hinterlegte Kaution in 10 oder 20 Jahren an Kaufkraft nicht verliert?

@Erwin208

Hier muss man die einzelnen Rechtsgeschäfte unterscheiden. Der Abschluss der Mietkaution - gleich, in welcher Art und Weise - ist das eine. Wenn jetzt aber zu viel eingezahlt wurde und die ungerechtfertigte Bereicherung geltend gemacht wird, ist das was anderes. Sprich die Verjährung wirkt nur für die rechtliche Handhabung Rückforderung. Ob dies nun Auswirkungen auf die Kaution an sich hat, sei dafür zunächst irrelevant. Dies würde dann wirklich tatsächliche (nicht aber ggf. rechtliche) Relevanz erst erhalten, wenn man die Rückforderung geltend machen würde und kann.

Soweit erst noch eine Gesprächsbasis mit dem Vermieter gibt, ist ggf. ein klärendes Gespräch sinnvoll. Es gibt ja noch Alternativen dazu (Kautionsbürgschaften etc.). Grundsätzlich soll eine Mietsicherheit aber nicht einer Anlage gleichkommen, sondern eine Rücklage darstellen, die eine gewisse Voraussetzunge per Gesetz nach Paragraph 551 Abs. 3 BGB hat: Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

@torboso

Das ist alles richtig! Deshalb habe ich dem Vermieter als Mietsicherheit zwei Goldmünzen Maple Leaf angeboten - so dass ich die alte Mietkaution bei der Bank kündigen kann. Leider habe ich bis jetzt keine Zusage bekommen - der Vermieter muss das erst beim Haus- und Grundstücksverein abklären. Der Haus- und Grundstücksverein meinte, dass haben die noch nie gehört, dass jemand Goldmünzen (Anlagemünzen) als Kaution hinterlegen möchte?

Man bekommt zwar keine Zinsen dafür, aber der Wert von den Goldmünzen ist in den letzten 20 Jahren stark angestiegen. Außerdem muss man dann nichts mehr bei einer Bank regeln. Die Goldmünzen werden beim Vermieter hinterlegt - bis zum Auszug. Dann bekommt man die Goldmünzen wieder zurück - außer es sind noch irgendwelche Forderungen offen. Dann könnte der Vermieter die Münzen sofort verkaufen bei einer Gold-Bank.

Für jeden Vermieter oder Mieter wäre das eine hervorragende Alternative, die bis jetzt aber viel zu selten angewendet wird. Ich habe auch schon nachgefragt bei der DEGUSSA Bank, ob die so etwas auch anbieten würden? Also ein Gold Zertifikat als Kaution... Die DEGUSSA Bank war sehr interessiert und hat meinen Vorschlag weitergeleitet an den Vorstand.

@Erwin208

Wie der Gesetzestext schon sagt, können die Vertragsparteien eine andere Anlageform der Kaution wählen. Dafür muss aber Übereinstimmung herrschen. Heißt, wenn der Vermieter nein zu den Münzen sagt, ist es so und es verbleibt bei der damalig vereinbarten Form.

Für die einzelnen Alternativen kann ich jetzt nicht detailliert etwas sagen, aber wenn der Vermieter sich zumindest erkundigt, besteht ja eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft, um das Problem zu lösen.

Paragraph 831 BGB

§ 812 BGB

@albatros

Danke für den Hinweis, stimmt genau 831 müsste 812 sein, gleich mal geändert, dass der Gesamtzusammenhang bleibt

Habe ich in den letzten 20 Jahren nie gehört dass einer mehr einzahlt freiwillig - auf ein Kautionskonto.? Kaufmännisch ausgebildet bist du nicht.?

Bringe in Erfahrung wie viel du aktuell bei neuem Mietvertrag zurücklegen sollst

Und schichte um

Ich bin Kaufmann! Was solle das für eine Antwort auf meine Frage sein? Das Mietkautionskonto ist nichts anderes als ein Sparbuch. Und warum sollte man auf ein Sparbuch - was damals für 3,5 % Zinsen angelegt wurde - nicht mehr einzahlen? Diese Anlage geht immer über 5 Jahre - dann schreibt die Bank einem an, ob man das für einen anderen Zinssatz verlängern möchte. Also, das Schreiben bekommt man normalerweise erst nach 5 Jahren. Nach Ablauf der 5 Jahre waren die Zinsen nur noch die Hälfte. In den darauffolgenden Jahren noch weniger... Mittlerweile verlangen die Banken auch noch Gebühren für so eine "Anlage".

Anscheinend kennen Sie sich nicht aus, mit Anlagen? Kein Mensch hat heutzutage noch ein Sparbuch - aber kündigen kann man das Mietkautionskonto auch nicht einseitig! Deshalb gibt es seit geraumer Zeit andere Formen der Hinterlegung. Beispielsweise eine Bankbürgschaft. Aber das machen die Banken mittlerweile auch nicht mehr. Gold als Kaution wäre die Alternative! Da ist keine Bank mehr dazwischen und es fallen auch keine Gebühren an.

Die Frage lautete, kann man die zu viel bezahlte Kaution vom Konto abheben, ohne den Vermieter danach zu fragen?

@Erwin208

gar nicht ....

der Vermieter muss zustimmen - siehe BGB - das sollte ein Kaufmann eigentlich wissen ...

@frodobeutlin100

Wo solle das drin stehen im BGB? Da steht nur, dass man die Kaution nicht einseitig kündigen kann... Aber es geht mir ja nicht darum, das Mietkautionskonto zu kündigen, sondern nur das zu viel bezahlte Geld vom Konto abzuheben. Ich kann ja auch jederzeit auf dem Konto etwas einzahlen... Es geht ja nur darum, dass die Mietkaution in einer bestimmten Höhe eingezahlt worden ist. Und das ist doch der Fall, auch wenn der zu viel bezahlte Betrag wieder abgehoben wurde - aufgrund der Niedrigzinspolitik. Der Vermieter wird ja auch nicht darüber informiert, inwiefern die Spareinlage neu angelegt wird. Da werde nur ich als Mieter gefragt, ob ich das so oder so haben will!

Der Vermieter hat auch keinen Anspruch auf eine höhere Summe, die hinterlegt werden solle. Auch das ist im Gesetz geregelt. Es steht sogar drin, dass das unzulässig ist, wenn ein Vermieter eine höhere Summe als drei Monatskaltmieten verlangen würde.

Deshalb ist meine Frage berechtigt, ob ich die zu viel gezahlten Beträge - ohne den Vermieter zu fragen - einfach vom Konto abräumen kann? Ich werde natürlich auch die Bank danach fragen - aber meiner Ansicht nach, muss mir die Bank den zu viel bezahlten Betrag unverzüglich auszahlen - ohne wenn und aber.