Kann man von seinem Einwohnermeldeamt zwangsabgemeldet werden?

4 Antworten

Deinen Hauptwohnsitz hast Du dort, wo Du mehr als6 Monate anzutreffen bist. Vielleicht hilft Dir das ja schon?!

Das ist Quatsch, nur Du selber oder eine beauftragte Person mit Deinem Einverständnis kann das machen, aber keine dritte Person kann sich da reinhängen! Und das Einwohnermeldeamt wird auch keinen Ärger machen! Ist das einer vom Amt oder wer versucht Dich da zu Abzumelden!

Grundsätzlich kann man zwangsabgemeldet werden. Wenn die Wohnung schon lange leersteht, der Briefkasten monatelang nicht geleert wird, und der Wohnungsinhaber unauffindbar ist. Oder in der gemeldeten Wohnung leben schon lange ganz andere Leute, die dort gemeldet sind. Aber in Deinem Fall scheint das nicht möglich.

hey du, mir ist gerade das gleiche passiert. und zwar nach der abgabe des antrags auf elterngeld, der mir dann auch mit der begründung abgelehnt wurde, ich hätte weder wohnsitz noch gewöhnlichen aufenthalt in deutschland . das ist zwar kompletter käse, weil ich in meiner wohnung rund um´s jahr lebe, aber recht haben ist nicht gleich recht bekommen . wie ist denn das damals bei dir weitergegangen ? bitte melde dich , ich habe gerade widerspruch eingelegt. und kann information :von jemANDEM ; DER SICH AUSKENNT GUT GEBRAUCHEN.