kann man von der Bank eine Barauszahlung verlangen?

4 Antworten

selbst wenn die Bank es machen würde, würdest du Dich strafbar machen .. es ist bei einer laufenden Pfändung nicht mehr deine Entscheidung, welchem Gläubiger du Geld auszahlst.

Banken haben in der Regel aber gar keinen Bargeldschalter mehr, Bargeld gibts nur vom Automaten vom eigenen Girokonto. Eine andere Möglichkeit Bargeld auszuzahlen gibt es nicht.

Die Erbengemeinschaft kann als Ganzes mit den Konto tun und lassen was sie will. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist problemlos möglich, solange alle Miterben den zustimmen.

es ist bei einer laufenden Pfändung nicht mehr deine Entscheidung, welchem Gläubiger du Geld auszahlst.

Da verwechseln sie Pfändung mit Insolvenz. Im Falle einer Privatinsolvenz wäre das Erbe den Treuhänder offenzulegen. Hierbei fällt, wenn das Erbe nach der Insolvenzeröffnung zugefallen ist, die Hälfte in die Insolvenzmasse und die andere Hälfte ist insolvenzfrei.

Das macht die Bank nicht. Erbauszahlungen gehen immer an eine besondere Abteilung.

Wenn du dich wirklich mit den Gläubigern klären willst, dann ist es doch egal, ob es auf ein P-Konto geht. Von da werden alle Gläubiger beglichen.

Du machst dich auch strafbar und Erbauszhalungen kommen ziemlich schnell raus. Damit machst du dich strafbar und das ist richtig schlecht.

Vielen Dank für eure Antworten, mit den Erbe kann ich problemlos die Pfändungen bezahlen. Ich meinte nur z. B. Hatte ich eine Pfändung durch die ok über 3000€, jetzt noch eine restsumme von 1500 da ich dies monatlich abzahle. Mit der Erbschaft könnte Mann jetzt doch einen Vergleich aushandeln, aber nicht wenn das Geld auf das Konto geht, dann bezahlt ja die Bank denen sofort alles. Und wie ist es mit den p- Konto, Giebst es da irgendwelche Einschränkungen auch Weinmann keine Pfändung drauf hat? Mfg