Kann man vom Notarvertrag und von der Finanzierung zurücktreten, wenn man sich doch nicht scheiden lassen will?
Hallo, im Juni habe ich mich von meiner Frau getrennt, die Ehe war nur noch nebenher, wir hatten keine gemeinsamen Interessen. Sie wurde aggressive Tierschützerin und trinkt keinen Tropfen Alkohol, ich dagegen bin ein Genussmensch geblieben. Dann verliebte ich mich intensiv in eine andere Frau. Die ersten drei Monate waren toll. Mein Nochfrau akzeptierte alles ohne Murren, zog aus, gab gemeinsam mit mir beim Scheidungsanwalt an, dass die Trennung schon viel eher stattgefunden hatte, der Notarvertrag vom gemeinsamen Haus ist unter Dach und Fach und die Finazierung der Bank, dass sie ausgezahlt werden kann, ist unterschrieben. Die Scheidung bei Gericht eingereicht. Seit meine Frau aber ausgezogen ist, fehlte sie mir. Meine Freundin bekam es natürlich mit. Ich konnte sie auch nicht mehr so lieben, wir stritten viel, weil ich einfach meine Ex nicht vergessen kann, ich schrieb und telefonierte viel heimlich mit ihr, was meine Freundin schließlich mitbekam. Sie trennte sich vor 14 Tagen dann letztendlich von mir.
Jetzt würde ich gerne meine Frau wieder haben wollen, wir sprechen viel und ich habe daher eine Frage: kann man den Notarvertrag wieder abändern und die Finanzierung rückgängig machen? Ich hätte gerne, dass alles wieder so wie früher ist. Auch wenn wir beide nebenher gelebt haben, sie ist seit 14 Jahren ein Teil von mir und ohne meine Freundin könnte ich das Haus mit der Finanzierung nicht halten. Meine mittlerweile Exfreundin will sich aber nicht mehr versöhnen, aber ich hätte ja doch lieber gerne meine Ehefrau wieder.
3 Antworten
Lebe doch erst mal eine weile mit deiner noch Frau zusammen und lass den Vertrag stehen. Dann ist der Druck nicht da falls es wieder nicht klappt.... Aber ich hoffe für euch das es wieder klappt.
Vertrag ist Vertrag, und den vertrag einfach rückgängig zu machen ist nicht so einfach möglich. Wenn der notarielle Vertrag über die Übereignung ihrer Haushälfte an Dich bereits dazu geführt hat, dass Du alleine im Grundbuch stehst, müsstet Ihr beiden (also Deine Frau und Du) einen neuen Notarvertrag schließen, wonach Du ihr das halbe Haus wieder zurück überträgst. Das geht natürlich nur mit Zustimmung Deiner Frau, und es werden nochmal die ganzen Kosten fällig. Sollte die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch noch nicht erfolgt sein, wird es etwas billiger, denn dann könnt Ihr beiden dem Notar erklären, dass der Vertrag nicht mehr vollzogen werden soll.
Zusätzlich hast Du ja auch noch einen Vertrag mit der Bank. Dieser Vertrag lässt sich überhaupt nicht so einfach kündigen. Du kannst nur mit der Bank über eine Aufhebung des Kreditvertrags verhandeln. Wahrscheinlich wird sich die Bank dafür aber eine Entschädigung zahlen lassen, da ihr ja bei einer Aufhebung des Vertrags sonst der Gewinn entgehen würde.
Solche Verträge rückgängig machen geht. Es verursacht kosten, die in diesem Fall recht hoch sein können. Nochmal Notar, Bank will evtl. eine Entschädigung usw.
Du solltest also genau überlegen, was Du eigentlich willst.