Kann man überstunden nehmen für eine Beerdigung?

11 Antworten

Sie hätte dir Sonderurlaub gewähren müssen - Überstunden oder einen Urlaubstag abzuziehen war nicht rechtens von ihr.

Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar. Bei einem Todesfall in der Familie handelt es sich um einen sogenannten Verhinderungsgrund. Damit bekommt der Mitarbeiter bei einem Todesfall Sonderurlaub, und zwar mit Entgeltfortzahlung (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch).

Wie lange der Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie dauert, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 616 BGB besteht der Anspruch auf Freistellung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Die genaue Dauer des Sonderurlaubs ist einzelfallabhängig. Bei Todesfall und Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder) ist mehr als ein Tag Sonderurlaub üblich und angemessen.

Bei den Großeltern käme es darauf an, ob man mit ihnen zusammen gelebt hat.

Bei Todesfällen und Begräbnissen kommt es grundsätzlich auf die Nähe der Beziehung des Arbeitnehmers zum Verstorbenen an. Soweit es um Eltern, Kinder oder den Lebenspartner geht, ist ein Freistellungsanspruch auf jeden Fall gegeben. Bei sonstigen Angehörigen ist ein Freistellungsanspruch dann vorhanden, wenn Sie im Haushalt mit ihnen lebten.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/sonderurlaub-bei-tod-in-familie/

vielen dank das ist eine gute antwort. :)

anspruch auf sonderurlaub etc gibts nur bei direkten verstorbenen verwandten.

also bei eltern, geschwistern oder kindern.

bei allen anderen "verwandten" muss normaler urlaub genommen werden, oder die fehlenden stunden werden abgezogen.

Soweit mir das bekannt ist, gibt es Sonderurlaub nur beim Tod eines Elternteils oder von Geschwistern.

Nein, allgemein bei Familienmitgliedern steht Sonderurlaub zu - bei nahen Verwandten wie Eltern oder Kindern nur üblicherweise mehr wie ein Tag.

Sonderurlaub ist beim Tod eines Elternteils, Kindes (eigenes) oder des Ehegatten angezeigt , beim Tod der Oma ist es erlaubt das auch als Überstunden zu rechnen

Ist nicht gesetzlich geregelt, geht also nach den Regelungen deines Arbeitsvertrages. Und des zugrundeliegenden Tarifrechts. Grundlage § 616 BGB, danach kommen schon die individuellen Auslegungen und Urteile...