Kann man trotz der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und trotz ein Gewerbe anmelden?

5 Antworten

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Ja klar kannst Du das. Wichtig ist für die Stadt nur, dass Du die Anmeldegebühr (en) bezahlen kannst. Solltest Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigen, darfst Du natürlich dort keine Schulden haben.

Warum fragst Du nicht einfach mal beim Schuldnerberater?

Aber woher soll das Geld für das Gewerbe kommen? Durch die Abgabe der eidestattlichen Versicherung sagst Du ja, dass Du mittellos bist.

Von was willst Du denn alles bezahlen?

www.klicktipps.de

nein, durch Abgabe der ev sagt man nicht dass man mittellos ist. man gibt einfach ein vollständiges und richtiges verzeichnis seines vermögens ab, und versichert dessen richtigkeit und vollständigkeit an eides statt. weiter nichts. mfg,

ooch, anmelden kann man immer eins, nur sollte dir klar sein, daß der gv dann die handkasse pfänden kann oder den warenbestand, und versteigern, und wo eine unbedenklichkeitsbescheinigung vonnöten ist, diese erlaubnispflichtigen, natürlich nicht, im gegensatz zu den anzeigepflichtigen. mfg,

Bin mir nicht ganz sicher...Das ist aber eine gute Frage an eine Schuldnerberatung...

*und trotz Schufa Eintrag

was hat der schufa eintrag damit zu tun? man darf nicht alles in einen topf werfen. im schufa eintrag stehen doch nur deine konten, deine kreditkarten, deine zivilen sicherungs-haftbefehle wg. nichtabgabe ev und deine mahnbescheide wegen vertragswidrigem verhalten, gegen die du keinen widerspruch eingelegt hast. mfg,