Kann man Termin beim Arbeitsamt kurzfristig absagen?
Ich beziehe Arbeitslosengeld (kein Hartz IV) und habe einen Pflichttermin betreffend meinen Stand bekommen. Es ist kein Problem, dabei zu arbeiten, man muss sich allerdings für diese Zeit beim Arbeitsamt abmelden. Für morgen habe ich ein Aushilfsangebot bekommen und würde das machen, aber der o.g. Termin findet auch morgen statt. Heute konnte man die nicht erreichen (Sonntag), deshalb ist die Frage, ob ich den Termin morgen kurzfristig vor einer Stunde absagen kann, aufgrund dieser Aushilfe und gleichzeitig sich für die Tage abmelden, oder kriegt man Ärger? Normalerweise muss die Abmeldung/Terminabsage früher folgen.
2 Antworten
Umgekehrt. Hast du einen Termin beim Arbeitsamt muß dich dein AG dafür freistellen.
Er kann das als Minusstunden, Urlaub oder co. verrechnen, ist aber Verpflichtet, dafür zu sorgen, das du den Termin wahrnehmen kannst.
Der Termin beim AA ist vorrangig vor diesem Aushilfetermin.
Solltest Du diesen nicht einhalten, dann wirst Du wahrscheinlich ein 10%ige Sanktion ( über 3 Monate? ) erhalten.
Mag sein, trotzdem wird wohl das AA aufseinem Vorrang bestehen ( das AA muß den von Dir genannten Grund nicht akzeptieren ! ) und so muß Dich Dein AG für diesen Termin freistellen.
Aber es geht ja nicht darum, dass ich ohne Bescheid nicht anwesend bin und rufe sie irgendwann nachträglich an. Der Termin beim AA ist generell nicht unabsagbar, man muss nur den Grund dafür haben (Vorstellungsgespräch, Erkrankung usw. und das später nachweisen können). Es geht um die kurzfristige, aber doch vorläufige Absage, außerdem ich werde nicht "schwarz" arbeiten, sondern kündige das offiziell an.