Kann man sich von Müllgebühren befreien lassen?

4 Antworten

Nein, das stimmt nicht. Abfallgebühren haben nichts mit Bafög zu tun und da wird auch keiner befreit.

Nicht du musst beweisen, dass es nicht so ist - sondern er, dass es so wäre. Behauptungen kann man immer aufstellen. Der Gedanke ist so abwegig, dass du auch nichts finden wirst, was das widerlegt. Er soll dir den Beweis geben.

Du hast dir da scheinbar einen ganz schlimmen Mitbewohner ins Haus geholt...

Bisher finde ich ihn eigentlich ganz Ok. Er hält sich an den Putzplan, bedient sich nicht an meinen Lebensmittel und wenn ich Probleme in Bauphysik habe gibt er mich auch Nachhilfe. 

Das ist jetzt das erste Mal, dass es etwas Stress gibt.

@Nienke

Okay, dann unterstellen wir ihm einfach mal Unwissen und keine böse Absicht. Aber nein, er muss die Abfallgebühren zahlen - genauso wie du.

Lass dir mal von dem jungen Mann nix erzählen, weder ist er vom Rundfunkbeitrag, noch von den Müllgebühren befreit.

Auch ist das BAföG kein Grund, sich anderer unliebiger Pflichten zu entziehen.

Vom Rundfunkbeitrag kann man sich als Bafögempfänger befreien lasen. Das ist allgemeines Wissen und findet man auch überall.

@Fortuna1234

Das ist richtig.

Aber er wohnt offensichtlich in Wohngemeinschaft mit einer Person, die beitragspflichtig ist.

@Dexter10x

Ja und? Er bleibt trotzdem befreit. Derjenige, der nicht befreit ist, muss dann eben den gesamten Betrag zahlen. Befreit ist befreit, egal mit wem man zusammenwohnt.

@Fortuna1234

Der Rundfunkbeitrag ist eine Haushaltsabgabe, demnach sind alle Haushaltsmitglieder anteilig zur Zahlung verpflichtet.

Wenn Du gerne seinen Anteil übernimmst, ist das doch super. Speziell für ihn.

Rechtlich gesehen hätte er aber keine Chance.  

@Dexter10x

Nee, das verstehst du falsch. Die Abgabe ist 1x pro Haushalt. Das Deutschlandradio sucht sich einen aus dem Haushalt raus. Ist derjenige befreit, sucht es sich den nächsten raus. Und der, der nicht befreit ist und angeschrieben wird muss sich anmelden und zahlen. Wie das intern geregelt wird, ist dem Deutschlandradio egal. Die wollen einen betrag von einem zahlungspflichtigen Haushaltsmitglied.

Und derjenige kann sich das Geld nicht privatrechtlichen von einem Befreiten holen. Der ist befreit und bleibt es auch. Derjenige muss nicht zahlen.

Sind 2 Leute da und einer ist befreit, muss der eine Zahlungspflichtige eben den gesamtem Betrag zahlen.

Die Befreiung ist absolut bindend in jeglicher Form.

@Fortuna1234

Wenn Du die Befreiung für dich als rechtlich bindend ansiehst ist deine Sache.

Und Du solltest vielleicht etwas genauer recherchieren. 

Der Rundfunkbeitrag ist eine Haushaltsabgabe. Nicht der einzelne Mensch, sondern der Haushalt bezahlt die Abgabe.

Wohnt der einzelne Mensch alleine in einem Haushalt und es liegen keine Befreiungsgründe vor, zahlt der Haushalt den Rundfunkbeitrag.

Wohnen drei Menschen in einem Haushalt, wovon eine Person vom Rundfunkbeitrag befreit ist, die beiden Anderen aber nicht, zahlt der Haushalt den Rundfunkbeitrag. 

Zur gemeinsamen Haushaltsführung gehört es, die gemeinsamen Kosten gerecht zu teilen. Ob man nun befreit ist oder nicht. 

Und klar, einer aus dem Haushalt muss immer zahlen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Der Zahlende muss halt auch nur seine Rechte geltend machen.

Sofern er es will. 

@Dexter10x

Wohnen drei Menschen in einem Haushalt, wovon eine Person vom Rundfunkbeitrag befreit ist, die beiden Anderen aber nicht, zahlt der
Haushalt den Rundfunkbeitrag.

--> Der Haushalt ist ein "Es". der kann nicht zahlen. Zahlen kann nur einer, der diesem Haushalt angehört und nicht befreit ist und sich anmeldet. Und der kann sich dieses Geld anteilig von anderen nicht-befreiten Haushaltsmitgliedern wieder holen. Der, der befreit ist, muss weder dem Deutschlandradio etwas zahlen, noch nicht-befreiten Haushaltsmitglieder. Ist auch alles nachzulesen auf der Homepage des Deutschlandradios.


Zur gemeinsamen Haushaltsführung gehört es, die gemeinsamen Kosten gerecht zu teilen. Ob man nun befreit ist oder nicht.

--> Das ist deine moralische Sicht, Wenn es so wäre, kann man sich die ganze Befreiung auch sparen. Das hat aber nichts mit der Rechtslage zu tun.

Ich dachte du hättest gerne die korrekte Antwort, aber scheinbar ist es hier eine moralische Frage und keine rechtliche Frage. Rechtsfragen kann man meist eindeutig klären. Über moralische wertvorstellungen, ob man trotz Befreiung aus Loyalität gegenüber den Mitbewohner zahlen sollte oder nicht, kann man diskutieren. Aber das ist nicht mein Ziel. Von daher: Rechtlich ist die Befreiung bindend und derjenige muss sich nicht beteiligen. Ob er es trotzdem freiwillig tut aus Loyalität, Freundlichkeit o.ä. ist jedermanns eigene freiwillige Entscheidung.



@Fortuna1234

Ok, du hast ja jetzt alle Informationen die Du benötigst. 

Wie du damit umgehst bleibt dir überlassen.

Lass dich nicht verarschen.  Er muss seinen Mietanteil  wie jeder andere bezahlen.  Warum wird bei euch  der Müll extra berechnet?  Das ist in den Nebenkosten normal inbegriffen.  

also ich denke auch das jeder müllgebühren bezahlen muss