Kann man sich "von" kaufen?

5 Antworten

Zumindest in Deutschland ist das nicht möglich. Das "von" ist nicht mehr - wie vor dem Fall des Kaiserreichs - ein Adelsprädikat, sondern nur noch ein Bestandteil eines Namens. Das heißt, Du kannst Dich von jemandem adoptieren lassen, der schon ein "von" im Namen hat, aber Du kannst nicht durch Adelung ein "von" zu Deinem eigenen Namen erhalten. Früher ging das noch. Zum Beispiel Johann Wolfgang von Goethe hat mal als Johann Wolfgang Goethe angefangen.

Sicher, auf Ebay gibts sogar Adelstitel für 30 Euro, aber das ist schon ziemlich erbärmlich sowas zu machen, da einen dann warscheinlich alle auslachen ^^

Dazu ist ein Adelstitel notwendig. Mach es wie die "Kinder" von Prinz Frederik von Anhalt und werde deren Adoptivsohn oder -tochter. Kostet aber ne Menge Geld.

Einfach so beim Einwohnermeldeamt geht es leider nicht. Höchstens wenn Du einen künstlerisch wertvollen, nicht realen, Adelstitel als Künstlernamen nutzen willst. Z.B. als "Yani von Shiku"......

Ich möchte mir ja nicht direkt den Adelstitel kaufen, sonder einfach nur das Wort "von" vor meinen Nachnamen, oder ist das immer mit einem Adelstitel verbunden?

Dieser ehemalige Saunabetreiber heißt - wenn überhaupt - Frédéric Prinz von Anhalt. Eigentlich müsste er F. Prinzessin von Anhalt heißen (§§ 1767, 1757 BGB). Blöderweise werden ehemalige Adelsbezeichnungen, die jetzt Namensbetandteil sind (deswegen nach den Vornamen) durchdekliniert.

Mit Adelstiteln wird genauso gehandelt wie mit Doktortiteln. Beide sind in meinen Augen nichts wert. Selbst Titel, die durch Adoption verliehen werden, taugen eigentlich nichts. Und wenn man solche Leute sieht, erschreckt man manchmal schon ganz schön, wenn man hört, was sie sich so leisten. Viele legen sich so etwas zu, um mehr zu scheinen, als sie sind.

Kann man hat aber keine rechtliche bedeutung Adelstitel werden zwar zu verkauf angeboten gelten dann aber als Künstlernamen

Es ist falsch. Ein Künstlername ist etwas ganz anderes als ein gekaufter Adelstitel. Einen Künstlernamen kann man sie nämlich nur im Zusammenhang mit einer künstlerischen Tätigkeit zulegen. Das muß dann nämlich in geeigneter Weise schriftlich belegt werden.