Kann man sich nach fristgerechter Kündigung in der Probezeit krank melden?

9 Antworten

Wenn man arbeitsunfähig ist, kann man sich natürlich auch krank melden. Deine Argumente der psychischen Belastung kann man irgendwie auch nachvollziehen. Und vielleicht bescheinigt dir der Arzt das ja auch.

Andererseits klingt es aber doch auch einigermaßen konstruiert, wenn du "die Wahl hast", ob du dich krank meldest oder nicht, und wenn du auch schon im Voraus weißt, wie lange du krank sein wirst.

Wenn du nachweislich krank gemeldet wärst, ohne wirklich krank zu sein, wäre das in der Tat ein Grund für eine fristlose Kündigung. Und wenn dir dein Anwalt sagte, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann, dann ist er ein Dilettant und erzählt Unsinn.

Falls dein Betrieb dir also eine vorgetäuschte Erkrankung nachweisen kann (was natürlich nicht einfach sein wird), dann riskierst du in der Tat, dass du eine fristlose Kündigung bekommst. Ob davor schon eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen wurde, spielt dabei keine Rolle.

Ich an deiner Stelle würde erst mal mit dem Arzt reden und seine Ansicht hören. Vielleicht sieht er es ja wirklich aus medizinischer Sicht als notwendig.

das würde ich an deiner stelle auf jeden Fall machen. und wenn du ein ärztliches artest hast kann dir auch nichta passieren

Aus Krankheitsgründen kann nicht gekündigt werden! Geh zum arzt und laß Dich krank schreiben..! Vermutlich sind sie(Dein Arbeitgeber) sogar froh,wenn Du nicht mehr kommst! Es kann Dir nichts geschehen,nur das zeugnis wird nicht besonders sein!

Das wird auch so sein. Natürlich sind die froh. Aber man weiß ja nie so recht...

@decuu

Und ein schlechtes Gewissen hätte ich dabei auch nicht! Das ganze "Klima" ist ja scheinbar gestört...! Psychovegitatives Erschöpfungssyndrom ist die "Dianose" Kannste ja mal googlen!

@rainerpb

Ein schlechtes Gewissen habe ich nicht, da die Art und Weise von denen eher als Unverschämt durchgehen sollte. Meine Frau ist schwanger, die wissen das, und kicken mich raus. Also von einem schlechten Gewissen kann nicht die rede sein.

@decuu

Schönen sonntag noch!

Eine Krankmeldung / Krankschreibung ist immer möglich. Wegen einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit kann die fristgerechte Kündigung nicht in eine fristlose Kündigung umgewandelt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kontroll-Untersuchung beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) anfordern. Stellt dieser "Vertrauensarzt" aber eine Arbeitsfähigkeit fest, erlischt der Fortbestand der Krankschreibung und du musst dann deine Arbeit wieder bis zum Kündigungsdatum aufnehmen.

Rede mit Deinem Arzt