Kann man sich N A C H dem Insolvenz-Verfahren wieder mit ruhigem Gewissen selbständig machen?

7 Antworten

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Ist dieses Verfahren abgeschlossen hast du wieder alle Möglichkeiten, so wie jeder unverschulete Bürger auch. Eine "Akte" gibt es dafür nicht.

Sie können jederzeit, auch im Insolvenzverfahren sich selbstständig machen. Was entscheidend ist, ist das Einkommen und wenn Sie vernünftig wirtschaften wird kein Insolvenzverwalter Sie dran hindern, die Schulden auch vorher abbezahlen. Ich würde Ihnen aber eine komplette Trennung zwischen Privat und Firma in Form einer GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft) empfehlen. So haben die Sicherheit, das neue Schulden, die Restschuldbefreiung nicht gefährden. Sie können aber auch Vermögenswerte in der Firma aufbauen, wo der Insolvenzverwalter nicht dran kommt.

Moin, wenn der Inso-verwalter das freigibt, kannste auch während der Inso n Gewerbe machen.-Dann wird mittels Einnahmen- Überschussrechnung, also nachdem alle Kosten weggebucht sind das Pfändungsfreie Einkommen ermittelt.-Is bei mir auch so, Ich kann quasi ALLES betrieblich wegbuchen, sogar Rücklagen sind möglich.-der Pfändungsfreie Betrag ist dann das, was ich nach Aldi bringen kann.-Nach der Inso, wenn die RSB bewilligt wurde, ist das kein Problem.

es könnte Probleme bei der Bank oder einem Gewerbe-Vermieter geben, da die Insolvenz als sog.hartes Negativmerkmal bei der Schufa gespeichert ist. am besten holst du Dir eine Eigenauskunft bei der Schufa ( kostet rund 8 Euro) und kontrollierst, welche Daten noch gespeichert sind, unrichtige Daten müssen dann gelöscht werden. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bremen findest du einen Musterbrief zur Löschung der Daten.

das mit dem gewissen kann ich nicht beurteilen, aber ja, man kann sich wieder selbstständig machen..