Kann man sich als Selbstständige auch als Geschäftsführerin einstellen?

4 Antworten

Ja, wenn Du die Rechtsform einer GmbH oder Ltd. wählst. Als Einzelfirma geht's nicht.

Wenn du eine eigene Webseite hast, dann mußt du im Impressum sogar dich selbst als Geschäftsführer nennen, also sprich

Impressum:

Adresse,

UST-NR

Geschäftsführer: Tina XXXX

ect.

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Gründe eine GmbH als Beispiel - dann kannste das tun

Soweit ich das weiss, geht das nur, wenn Du eine GmbH mit anderen Gesellschaftern gründest und nicht mehr als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile hältst. In diesem Fall kann die Gesellschafterversammlung dich zum Geschäftsführer bestellen, wodurch Du steuerrechtlich Arbeitnehmer bist. Hältst Du mehr als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile, hast Du auf der Gesellschafterversammlung die Mehrheit und kannst damit allein bestimmen, wer Geschäftsführer ist, und damit dich selbst zum Geschäftsführer bestellen, wodurch Du dann nicht mehr als Arbeitnehmer angesehen wirst. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob das so richtig ist, was ich hier schreibe.