Kann man sich als Gast in einem Hotel dort vorübergehend offiziell anmelden (Meldeadresse)?

6 Antworten

Ja das geht. Aber lt.Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 muß das Hotel damit einverstanden sein und es bestätigen.

Dass der Vermieter damit einverstanden sein muss, wenn sich ein Gast bei ihm einmietet, versteht sich aber doch wohl von selbst, oder? Es ist ja hier nicht von einem Meldevergehen oder von Einmietbetrug die Rede.

@Herb3472

Vieles versteht sich von selbst. Dennoch frage viele so was hier was selbstverständlich ist

Seit 2015 gilt, dass bei einer Ummeldung oder Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland eine zusätzliche Bescheinigung vom Vermieter eingeholt und beim Meldebüro vorgelegt werden muss.

Das maximale Bußgeld bei Falschangaben oder Verstößen für den Mieter
liegt nach wie vor bei 1.000 Euro. Der Vermieter kann allerdings mit bis
zu 50.000 Euro bestraft werden, wenn er oder sie die Bescheinigung nur
aus Gefälligkeit ausstellt (§ 54 Bußgeldvorschriften).

Was Du da kopierst hast beantwortet ja nicht die Frage.

@Korinte

Wenn das Hotel den Vordruck der Bescheinigung des Hauptwohnsitzes ausfüllt?

Sind aber ein Hotelier und ein Vermieter von ihrer Funktion her nicht sehr dicht beieinander?

@Lucas

Dem Meldegesetz ist es wurscht, wer das Zimmer, das Appartement oder die Wohnung vermietet.

@Herb3472

So ist es. Ich wohne schon seit Jahren in Berlin in einem Appartement im Adlon Kempinski und bin da auch gemeldet.

@Korinte

Das ist dir aber spät eingefallen

Ja, sicher geht das. Es gibt gar nicht so wenig Leute, die ihren Hauptwohnsitz in einem Hotel haben.


Im Prinzip ja, in der Regel dann, wenn man als Langzeitmieter (über Jahre) im Hotel wohnt.

Nein kann man nicht