Kann man seine Vormundschaft wechseln?
Also ich lebe seit ich ungefähr 8 Jahre alt bin in einer Pflegefamilie. Und mein Vormund ist eine gewisse Frau vom Jugendamt. Ich versuche seit Wochen meinen Vormund zu erreichen, jedoch ruft sie weder zurück oder reagiert irgendwie auf meine Nachrichten. Das ist auch nicht das erste mal das sie nicht auf meine Nachrichten oder die meiner Pflegeeltern reagiert und deshalb hätte ich einfach gerne einen neuen Vormund, da es mir so vorkommt, als würde sie das ganze nicht wirklich ernst nehmen und nur vorbeikommen wenn sie es muss.
5 Antworten
Das Problem bei dieser Art von Betreuung ist, dass der jeweilige Betreuer zu viele Personen betreuen muss, und je nach Arbeits- und Zeitaufwand für den Einzelnen viel zu wenig Zeit hat. Es ist also kein böser Wille von der Betreuerin.
Abhilfe könnte nur sein, wenn eine andere Person, z. B. Deine Pflegeeltern, die Betreuung für dich beantragen. Allerdings ist mit der Betreuung auch ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden. Ich kenne das nur von Pflegebedürftigen. Da muss z. B. der Ehepartner, wenn er die Betreuung bekommt, genau belegen, was er für die betreute Person ausgibt, und diese Abrechnung wird von einem Richter am Amtsgericht kontrolliert. Das muss dann die betreute Person bezahlen.
Vielen Dank für deine Hilfe!:)
bei schwerwiegenden fehlttritten sicher. ob hier einer vorliegt, können unwissende dritte nicht beurteilen.
Okay danke trotzdem:)
Die Pflegeeltern können jederzeit beim Familiengericht selbst die Vormundschaft beantragen.
man kann bestimmt den vormund wechseln oder sich zumindest darüber beschweren. deine pflegeeltern sollten wissen, an wen sie sich wenden müssen.
Okay dankeschön:)
Dein Vormund ist eigentlich verpflichtet, sich einmal im Monat mit Dir zu treffen.
Deine Pflegeeltern können sich an das Vormundschaftsgericht wenden und selbst die Vormundschaft beantragen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Deine Pflegeeltern könnten die Vormundschaft selbst beantragen.
Gerne. Dazu bedarf es einem Antrag beim Familiengericht. Die bisherige Vormünderin wird dann dahingehend befragt.
Nach dem Gesetz ist eine Einzelvormundschaft immer einer Amtsvormundschaft vorzuziehen, jedoch handeln nur wenige Jugendämter danach.
Eine Vormundschaft getrennt vom Pflegeverhältnis macht eigentlich nur dann Sinn, wenn zwischen Pflegeeltern und den leiblichen Eltern Spannungen herrschen und diese noch Teile des Sorgerechts innehaben.
Danke für deine Hilfe!:)