Kann man seine Mutter anzeigen, wenn sie in der Schwangerschaft geraucht hat?

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Wenn die Mutter in der Schwangerschaft raucht, dann könnte man eventuell über zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) des dadurch geschädigten Kindes nachdenken.

Wenn es allerdings um Strafrecht geht, dann muss man hier sagen, dass keine Körperverletzung vorliegt. Warum?

§ 223 StGB normiert die Körperverletzung. Dort heißt es: "wer eine andere Person...". Auch die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) kann nur an "einer anderen Person" begangen werden. Da aber ein Embryo im Mutterleib im strafrechtlichen Sinne noch kein Mensch ist, sondern eine sogenannte "Leibesfrucht", kann an einem Kind im Mutterleib also noch keine fahrlässige oder vorsätzliche Körpverletzung begangen werden.

Auch, wenn fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden erst nach der Geburt auftreten, liegt keine Körpverletzung vor, denn es kommt auf den Zeitpunkt der Handlung an (§ 8 StGB). Und zum Zeitpunkt der Handlung lag kein taugliches Tatobjekt vor, sodass auch keine Körperverletzung begangen wurde. Denn zum Zeitpunkt der Handlung war das Tatobjekt ein ungeborenes Kind. Ob das lebende Kind (also dann eine "andere Person") später Schäden davonträgt, ist für das Strafrecht unerheblich.


Warum darf aber der Tatbestand der §§ 223 ff. StGB, also der verschiedenen Körperverletzungsdelikte, nicht auf Kinder im Mutterleib ausgeweitet werden? Das hat mehrere Gründe:

  • Im Strafrecht gilt das Analogieverbot zulasten des Täters. Jeder darf nur für das Verhalten bestraft werden, das (zum Zeitpunkt der Handlung) unter Strafe gestellt ist. Grenze jedes Straftatbestandes ist der Wortlaut. Und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist "eine andere Person" eben kein Kind im Mutterleib. Man darf daher nicht zulasten des Täters einfach sagen, wir erfassen auch das Kind im Mutterleib beim Straftatbestand der Körperverletzung.
  • Der zweite Grund ist der, dass der Gesetzgeber auch bestimmte Verhaltensweisen mit der "Leibesfrucht" als Tatobjekt unter Strafe gestellt hat. Diese Delikte sind in den §§ 218 ff. StGB normiert. Hieraus geht klar hervor, dass der Gesetzgeber wollte, dass das Töten eines Kindes im Mutterleib bestraft wird (mit gewissen im Gesetz geregelten Ausnahmen), es jedoch nicht als "Mensch" oder "andere Person" gilt, und man daher weder Körperverletzungsdelikte, noch Mord oder Totschlag an dem ungeborenen Kind begehen kann.


Zum Schluss ist noch zu sagen, dass es auch keinen Straftatbestand erfüllt, wenn das ungeborene Kind fahrlässige zu Tode gebracht wird oder nach der Geburt als Mensch an den fahrlässigen Einwirkungen (die vor der Geburt verursacht wurden) stirbt. Wenn das Kind durch ein fahrlässiges Verhalten (der Mutter oder jemandes anderen) im Mutterleib stirbt, dann liegt kein Schwangerschaftsabbruch vor (§ 218 StGB), denn dieser kann nur vorsätzlich begangen werden (vgl. § 15 StGB). Einen fahrlässigen Schwangerschaftsabbruch gibt es nicht, eine fahrlässige Tötung kommt aus den gleichen Gründen wie bei der Körperverletzung nicht in Betracht: das ungeborene Kind ist kein "Mensch" im strafrechtlichen Sinne, sodass eine fahrlässige Tötung mangels tauglichen Tatobjekts nicht vorliegt. Auch wenn das geborene Kind (also jetzt auch strafrechtlich ein "Mensch") an den Folgen der fahrlässigen Einwirkung auf das Kind im Mutterleib nachträglich stirbt, liegt wegen § 8 StGB keine fahrlässige Tötung vor (s.o.).

Nein. Außerdem: Wenn du so zwischen 14 und 18 bist hast du vermutlich sowieso schon mal an einer Shisha gezogen oder einen Joint geraucht, wodurch du dir selbst sowieso mehr Schaden zugefügt hast als wenn deine Mutter vor deiner Geburt geraucht hätte.

Danke, doch wie gesagt, es geht hier nicht um mich oder jemanden den ich kenne, es interessiert mich nur ob sowas möglich ist.

Deswegen schieb ich ja auch "wenn deine Mutter geraucht hätte", und nicht "wenn deine Mutter geraucht hat" ;) da hab ich schon drauf geachtet^^

Zunächst müsste eine Verletzung vorliegen, damit es überhaupt eine Körperverletzung sein kann. Anschließend müsste eine Kausalität zwischen der Verletzung oder Krankheit oder whatever und dem Rauchen bestehen. Ich denke spätestens hier wird es unmöglich den Zusammenhang zu beweisen.

Und dann? Dann wird festgestellt, dass das Kind gesund zur Welt gekommen ist, es also eine leichte Körperverletzung war. Die ist dann längst verjährt. Und wenn sie nicht verjährt sein sollte, soll das Kind dann vom Jugendamt in Obhut genommen werden, damit die Mutter ihm keinen weiteren Schaden zufürgen kann? Und das Verfahren gegen Mutter wird eingestellt - das Verhältnis zwischen Mutter und Kind aber nachhaltig gestört.

Nein, kann man nicht. Wegen was willst du eine Anzeige machen? Schadenersatz? Körperverletzung? 

Kein Schaden und ihr Körper... 

Da müsst das Kind einen Schaden vorweisen können und zweifelsfrei beweisen können, dass dieser NUR durch die Schwangerschaft entstanden ist. Das kann aber keiner nachweisen...