Kann man Schadenersatz von einer Bank fordern?

5 Antworten

Du kannst garnicht wissen, ob die Bank die Identitätsprüfung vernachlässigt hat!

Und du hast und wirst niemals einen Schadensersatz gegen die Bank stellen können!

Was du machen kannst ist eine Anzeige gegen den Inhaber des Kontos erstatten. Es ist hierbei wichtig dem Verkäufer eine faire Frist (in meinem Fall waren es 4 Wochen) zu setzten und Ihn dazu Aufzufordern, dir dass Gerät umgehend zuzuschicken.

Du hast nur blöderweise einen Fehler gemacht, der vor Gericht gegen dich verwendet werden kann:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe
des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege
erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische
Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Das bedeutet, du darfst keine Kopie eines fremden Ausweises besitzen!

Ich rate dir schnellstmöglich einen Anwalt aufzusuchen und eine Anzeige zu erstatten (am besten in dieser Reihenfolge).

Außerdem kannst du versuchen die Identität des Verkäufers über die E-Mail-Header herauszufinden ;)

den inghaber des kontos gibt es aber nicht. er ist frei erfunden (gefälschter perso, wie oben beschrieben)

@sheikyerbouti

Woher weißt du dass, wenn ich fragen darf?

@FSD21

von der polizei, bei der anzeige erstattet wurde

@sheikyerbouti

Wie hast du denn den Verkäufer kennen gelernt (welche Internetseite)?

@FSD21

ebay kleinanzeigen. dort treibt dieser verkäufer lt. polizei schon länger sein unwesen.

@sheikyerbouti

Über eBay-Kleinanzeigen wird es nicht möglich sein, die Identität des Betrügers herauszufinden, da das Unternehmen die Identität des Gegenüber verschleiert (Kein Absender im E-Mail Header) :/

Dann bleiben nur Überwachungsbänder bei der Bank von der Kontoeröffnung oder die Polizei kann feststellen, von wem der gefälschte Ausweis stammt.

Mir fällt leider nichts ein wie ich oder andere dir dabei helfen sollen :/

Nein.... Der Bank ist in dem Fall weder ein Fehler unterlaufen, noch hat sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

Eine Bank gibt keine Kontonummern oder sonstige persönliche Datern über Ihre Kunden an Privatpersonen weiter und ist nur gegenüber Behörden verpflichtet Auskünfte zu erteilen.

Wenn Max Mustermann nun hingeht und ein Konto eröffnet und sich Dir gegenüber als Maximilian Musterfrau ausgiebt, dir die Kontonummer aber von Max Mustermann gibt, hat keine Bank einen Fehler gemacht und ist deshalb auch nicht haftpflichtig.

Was aber in diesem Fall hilft

Dein Maximilian Musterfrau hat scheinbar ein Betrugsdelikt gegen Dich verübt, dessen Du ihn Anzeigen kannst. Außerdem kannst Du bei der Bank eine Rücküberweiseung beantragen. Du hast an Maximilian Musterfrau überwiesen und angekommen ist der Betrag bei Max Mustermann. Das war von Dir nicht beabsichtigt und daher ist die Beantragung der Rücküberweiseung möglich.

Ich bin kein Bankkaufmann, aber evtl. besteht an der Stelle sogar noch eine Möglichkeit die Empfängerbank haftbar zu machen. Nämlich deshalb weil an M. Musterfrau überwiesen wurde, der Betrag aber bei M. Mustermann angekommen ist.

die bank überweisst an die iban die auf der überweisung steht. der name wird nicht mehr überprüft. das muss die bank nicht mehr

@martinzuhause

die hausbank des käufers versuchte erfolglos den betrag von der empfängerbank zurückzufordern.

@sheikyerbouti

Wenn der Empfänger das Konto zwischenzeitlich geleert hat, dann besteht auch für eine Bank keine Möglichkeit mehr den Betrag zurück zu holen. Schon garnicht nach den meiner Meinung nach richtigen Infos von Martinzuhause..

Es bleibt Dir aber die Möglichkeit der Betrugsanzeige. Die Polizei als ermittelnde Behörde kann den Namen ganz sicher zuordnen unter dem das betreffende Konto eröffnet wurde. Darüber hinaus besteht der Betrugsverdacht in erster Linie gegen den Verkäufer. Bedeutet, auch Deine Emails die Du vom Verkäufer erhalten hast enthalten die zu dem Zeitpunkt gültige IP Adresse des Absenders. Diese Daten werden mindestens 6 Monate ???? gespeichert und lassen Rückschlüsse auf die wahre Identitä des mutmaßlichen Betrügers zu.

@verreisterNutzer

die bank kann auch nichts "zurücküberweisen" wenn genug geld auf dem konto ist. das kann nur der kontoinhaber.

die bak kann garnicht prüfen ob der empfänger das geld zurecht bekommen hat oder nicht

@martinzuhause

Ok... das ist nachvollziehbar.

In der alten Welt muss das aber möglich gewewsen sein. Da hatte ich den Fall selbst mal.

Auf meinem Geschäftskonto war das Gehlalt eines Lehrers eiener ortsansässigen Privatschule angekommen. Nach etwa 6 bis 8 Wochen war der Betrag dann wieder weg.

Es kommt regelmäßig vor, dass Täter mit gefälschten Ausweisen ein Konto eröffnen... das ganze schimpft sich Kontoeröffnungsbetrug.

Den Banken ist hierbei kein Vorwurf zu machen, soweit meine Erfahrungen. Diese Dinger sind meistens richtig gut gefälscht. Wir hatten vor kurzen wieder einen, den erst das LKA als Fälschung verifizieren konnte. Wie soll der normale Bankangestellte so eine Fälschung erkennen?

Zu den Kommentaren: Dass die Leute den Sinn von Ebay Kleinanzeigen einfach nicht verstehen wollen... Ebay Kleinanzeigen = Bargeld gegen Ware bei Abholung und sonst nichts. Keine Überweisung, kein Versand. Steht auch in den AGBs...

die bank mus natürlich keinen schadensersatz leisten. du kannst das geld doch vom empfänger wieder einklagen. allerdings auf deine kosten.

Eine Rücküberweisung klappt nur bei Lastschrift, aber nicht bei Überweisungen!

@FSD21

von einer rückbuchung steht ja da auch nichts. er muss das geld vom empfänger ganz normal einklagen. dazu ist das gericht da. das hat jichts mit einer rücklastschrift zu tun

den inhaber des kontos gibt es aber nicht. er ist frei erfunden (gefälschter perso, wie oben beschrieben)

@sheikyerbouti

das konto hat einen inhaber der auch bei der bank geprüft wurde. allerdings wird bei eienr überweisung nicht geprüft ob der name zum konto passt.

die daten gibt die bank aber heraus wenn das gericht diese anfordert

@martinzuhause

das ist ja der springende punk: der kontoinhaber wurde eben NICHT von der bank überprüft, so wie ich es oben beschrieben habe. die bank wäre aber gesetzlich verpflichtet, dies zu tun.

@sheikyerbouti

wenn der kontoinhaber nicht geprüft wurde hat die bank kein konto eröffnet. jedenfalls nicht in deutschland

@martinzuhause

das dachte der käufer auch. anscheinend reicht es aber bei manchen banken, einen gefälschten perso einzureichen, um dort ein vollwertiges konto zu bekommen...

@sheikyerbouti

das reicht nicht. den ausweis muss es als original geben. die stammdaten aller konten könne verifiziert werden.

es kann natürlich sein das er sich mit einem falschen ausweis legitimiert hat. das muss aber erst mal bewiesen werden und man muss der bank dann auch eine schuld nachweisen.

du hast den ausweis ja anscheinend auch als echt angesehen