Kann man Rente auszahlen lassen wenn man für immer in die türkei umzieht?
Kann man mit 45 Rente auszahlen lassen und für immer in die Türkei umziehen?
9 Antworten
Wenn Du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) erfüllt dann kannst Du dir die Beiträge nicht auszahlen lassen.
Wenn Du diese Wartezeit nicht erfüllt hast, dann nur wenn Du Versicherungsfrei bist (z.B. als Beamter, Soldat oder einer anderen Versorgungseinrichtung angehörst, z.B. als Arzt) und nach der Befreiung 24 Monate später kannst Du die Beiträge erstatten lassen.
Du kannst Dir die Beiträge erstatten lassen wenn Du nicht Versicherungspflichtig bist und hast KEIN Recht zur freiwilligen Versicherung (das hast Du auch im Ausland) .
Die Letzte Möglichkeit: Du hast die o.g. Wartezeit nicht erfüllt und die Regelaltersgrenze erreicht. Dann kannst Du dir die Beiträge auch erstellen lassen.
Fazit: Egal ob Du die Wartezeit erfüllt hast oder nicht, Du kannst dich, auch im Ausland, freiwillig in der dt. Rentenversicherung versichern, bist weder Versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit. Somit kannst Du Dir die Beiträge nicht erstatten lassen.
Falls Du wissen wolltest ob Du Deinen Rentenanspruch auszahlen lassen kannst: NEIN.
Du musst eine Sache bedenken.
Die deutsche Rentenversicherung legt kein Geld an.
Du hast dort kein Sparkonto von dem du dich bedienen kannst. Du hast nur Anwartschaften. Die Rente die dir daraus zusteht, muss von der nächsten und übernächsten Generation erarbeitet werden (vgl. Umlageverfahren).
Es gibt jedoch die Möglichkeite sich seine Arbeitnehmerbeiträge, welche einst vom Arbeitslohn einbehalten wurden, auszahlen zu lassen, sofern
- keine 60 Beitragsmonate vorliegen
- es als unwahrscheinlich gilt, dass diese in Zukunft noch erreicht werden. Wenn du dauerhaft in die Türkei ziehst, wäre das erfüllt.
Hast du also mind. 5 Jahre lang Beiträge in Deutschland gezahlt, hast du einen Rentenanspruch und eine Auszahlung ist NICHT möglich.
Es ist aber überhaupt kein Problem deutsche Rente in die Türkei überweisen zu lassen. Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Ländern.
Bei der deutschen Rentenversicherung aber mit Sicherheit auch bei der türkischen wird man dir dies gerne erklären können.
Eine Rente steht dir erst zu,wenn du auch die Voraussetzungen erfüllt hast !
Würdest du Altersrente oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente bekommen,dann kannst du diesen Anspruch bzw.die Rente,auch ins Ausland überwiesen bekommen.
Hast du das nicht,könnte es unter bestimmten Umständen,eine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge geben,das ist dann aber keine Rente,sondern eine einmalige Erstattung.
Nur wenn du weniger als 60 Beitragsmonate hast, kannst du dir deine eingezahlten ARBEITNEHMER-Anteile auszahlen lassen. Das ist also auf jeden Fall ein Verlustgeschäft.
Da du bei 60 Beiträgen einen Rentenanspruch hast, bekommst du bei Erreichen des Rentenalters eine Rente aus Deutschland. Diese kannst du auch in der Türkei beziehen.
hallo,
nein, die rente (monatlich) bekommst du erst mit den möglichkeiten der beantragung zum alter (67 jahre, 65 jahre mit abschlägen, noch früher bei invalidität und erwerbsminderung).
beste grüße
dickie59