kann man rechtlich die Anmeldegebühr, die man bei der Anmeldung für die Fahrschule bezahlt, zurückverlangen, wenn man die Ausbildung abbrechen will?

4 Antworten

Du musst in die AGB der Fahrschule schauen.. dort ist geregelt was es zu welchem Zeitpunkt der Ausbildung zurück bekommt .. meist werden diese AGB hier verwendet:

https://www.flvbw.de/files/Bilder%20und%20Downloads/AGB.pdf

Unter Punkt 6 musst du schauen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar kann man fordern, aber es wird keiner erstatten. Durch eine Anmeldung entstehen Kosten (Büroarbeit /Planung, )

Die Arbeit wurde von dir mit der Anmeldung in Auftrag gegeben und geleistet

Warum also Geld zurück ? . Falls jemand erstattet ist das mal sehr ,sehr nett , aber nicht die Regel.

rechtlich kannst du verträge nicht abbrechen

du wolltest da den schein machen und eigentlich gilt das

Wahrscheinlich nicht. Durch deine Anmeldung ist Arbeit angefallen, diese muss bezahlt werden.