Kann man Rabattübertragung wieder zurück übertragen?

5 Antworten

Nein, denn beide Parteien haben ja die Übertragung gewollt und auch unterzeichnet und merke: Internet ist nicht immer günstiger. Allzeit gute Fahrt und beachte ggf. die Eltern Kind Regelung mit Beginn für das Kind mit SF 1/2 und 75% (HUK Coburg).

Den SF kann man nur soweit übertragen lassen, wenn derjenige, der den SF erhält, diesen auch selber erfahren kann.

Jemand, der seit 10 jahren den Führerschein hat, kann nicht SF 30 haben, sondern max. SF 10.

Ansonsten kann der SF an jeden übertragen werden, der regelmässig mit dem Fahrzeug fährt, auf dem der eigentliche SF geschlüsselt ist.

Genau, er hat jetzt die SFK 5 und ich bereits seit 7 Jahren den Führerschein und auch seit dem regelmäßig mit dem Auto gefahren... Wenn sich die Umstände nun aber doch warum auch immer ändern sollten, dann kann man die SFK doch wieder zurück übertragen, oder? Wenn ich jetzt in Zukunft vielleicht doch wieder weniger Auto fahren sollte und mein Partner der Hauptnutzer wird, dann ist doch eine Übertragung wieder möglich, oder? Wenn wir dann zum Beispiel nach einiger Zeit die Versicherug wechseln sollten und er wieder der Versicherungsnehmer ist, oder?

@julefragt

Rabattübertragungen sind in der Regel nur bei KfZ-Wechsel möglich. Ansonsten auch nur zur Hauptfälligkeit.

Für solche Vorhaben eignet sich ein Online-Versicherer denkbar schlecht. Da brauchts schon einen Ansprechpartner, wenn man selber nicht fest in der Materie ist.

@julefragt

@julefragt

Also eine Rückübertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen!

Weiterhin gilt bei einer Übetragung der schadenfreien Jahre:

Auch die vom VN bis zum Zeitpunkt der Übertragung eigene erworbene Versicherungszeit entfällt mit der Übertragung!

Wurde die Schadenfreiheit von einer anderen Person angerechnet,ist eine spätere Weiterübertragungauf eine weitere Person nicht möglich! Lediglich die schadenfreie Zeit nach der Übertragung kann angerechnet werden!

siehe auch meine Antwort weiter oben!

@siola55

Was aber in der Realität kaum Anwendung findet. Eine Rücküberprüfung findet normalerweise nicht statt und auch gibt der Versicherer keine anteiligen SF ab Beginn weiter, sondern den tatsächlichen gesamt SF.

@qugart

Wie? Kaum? Für wie nichtmerkend hälst Du eigentlich uns? Ein Mitbewerber meldet uns sehr wohl den echten SF-Rabatt, die Sondereinstufungen und die Inhaber der Rabatte und ggf. wann sie woher kommen sind. Also bitte!

Hey julefragt,

also eine Rückübertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen! Falls du schon ein Antrag auf Anrechnung der schadenfreien Jahre von einer anderen Person (Rabattübertragung) vorliegen hast, kannst leicht erkennen, daß bei dem Antrag auch eine Verzichtserklärung des bisher Anspruchberechtigten zu unterschreiben ist!

Weiterhin gilt bei einer Übetragung der schadenfreien Jahre:

Auch die vom VN bis zum Zeitpunkt der Übertragung eigene erworbene Versicherungszeit entfällt mit der Übertragung!

Wurde die Schadenfreiheit von einer anderen Person angerechnet, ist eine spätere Weiterübertragungauf eine weitere Person nicht möglich! Lediglich die schadenfreie Zeit nach der Übertragung kann angerechnet werden!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Also geht das sowieso nicht, weil er die SFK schon von seiner mum übernommen hat? Nun haben wir das aber alles so schon angegen bei der Versicherung... Könnte man das denn notfalls noch wieder umschreiben lassen, dass er der Versicherungsnehmer ist? Ist ja iegesagt noch nichts unterschrieben....

Aber das können die Versicherungen doch micht ewig nachvollziehen, oder? Also wer wann von wem irgendwas übernommen hat, oder?

@julefragt

Du kannst eine Versicherung jederzeit innerhalb der Frist widerrufen, oder falls die Frist bereits verstrichen ist, hast du immer die Möglichkeit, nach Erhalt der Police innerhalb 14 Tagen den Vertrag zu wiederrufen!

Als Laie würde ich mich an einen Fachmann/frau wenden bzw. gleich bei einem Versich.makler vorbeischauen, vielleicht kann diese/r deuch auch noch ein günstiges Angebot ausrechnen!

@julefragt
Aber das können die Versicherungen doch micht ewig nachvollziehen, oder? Also wer wann von wem irgendwas übernommen hat, oder?

Ja klar können die das: Besteht z.B. der Vorvertrag, von dem der schadenfreie Verlauf angerechnet werden soll bei einem anderen Versicherer, fordern die Folgeversicherer eine Bestätigung vom Vorversicherer über den bisherigen Versicherungsverlauf an!

Bitte beachten: Viele Online-Versicherer bieten diese Rabattübertragung gar nicht an, da die nötige Software einfach fehlt! Also unbedingt vor dem evtl. Versichererwechsel sich diesen Antrag auf Anrechnung der Schadenfreiheit von einer anderen Person aushändigen bzw. zumailen lassen!

Interessant ist auch z.B. diese Info der Stiftung Warentest wegen einer möglichen Rabattübertragung: www.test.de/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/

Es ist eine einseitige nicht zustimmungspflichtige Willenserklärung. eine Rückübertragung ist nicht möglich.

Aber wenn man nach ein paar Jahren die Versicherung wieder wechselt und auch den Versicherungsnehmer wieder ändert, dann kann man das doch nicht mehr nachvollziehen, oder? Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

@julefragt

Ja liebe/r julefragt, da hast du leider einen Denkfehler bzw. du hast noch nie die Bedingungen der AKB zur Rabattübertragung gelesen, welche da in etwa heißen:

Wurde die Schadenfreiheit von einer anderen Person angerechnet, ist eine spätere Weiterübertragung auf eine weitere Person nicht möglich! Lediglich die schadenfreie Zeit nach der Übertragung kann angerechnet werden!

Wir haben nun bei der neuen (Online-)Versicherung das auch so angegeben und wollten zusätzlich eine Rabattübertragung vornehmen (für mich ist es nämlich das erste Auto)... 

... und seit wann hast du denn deinen Führerschein und wieviele schadenfreie Jahre hat denn dein Partner???

Gruß siola