Kann man ohne Scheidung seinen Mädchennamen zurück bekommen?

11 Antworten

ja

Allgemeine Informationen zu Namensänderungen nach Scheidung

Der Partner, dessen Geburtsname nicht Familienname (Ehename) geworden ist, hat nach der Scheidung folgende Möglichkeiten:

  • Er kann den Ehenamen übernehmen (geschieht automatisch)

  • Er kann den Ehenamen mit dem Geburtsnamen übernehmen (Voranstellen oder anfügen)

  • Er kann seinen Geburtsnamen wieder annehmen

  • Er kann dem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen (Mädchenname oder Name aus erster Ehe)

  • Er kann den Namen aus der vorangegangenen Ehe wieder annehmen

  • Er kann den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat
  • dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen - dies darf nur zu einem höchstens zweigliedrigen neuen Namen führen (z.B. Müller-Lüdenscheid)
  • Er kann einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen widerrufen.

Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/29/allgemeine-informationen-zu-namensaenderungen-nach-scheidung/

hmm... ich sagte, dass die Frau sich NICHT scheiden lassen will, sondern während ihrer Ehe ihren alten Namen wieder annehmen will.

@Momentmal

oh sorry - überlesen

Eheschließung und Ehescheidung [Bearbeiten]

Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Nachnamen (oder Geburtsnamen) zum Ehenamen bestimmen. Andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Namen (oder Geburtsnamen) mit Bindestrich voranstellen oder anhängen. Nach § 1355 Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei nicht überschreiten. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2009 ist die Vereinbarkeit dieser Beschränkung auf einen sogenannten „Ehedoppelnamen“ mit dem Grundgesetz bestätigt worden.[9][10]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht

aber ganz klar wird das daraus auch nicht.

Am einfachsten beim Standesamt fragen

einfach mal beim standesamt nachfragen

Dann geht das nicht. Die Entscheidung fällt mit der Eheschließung- man kann nicht erst hü, dann hott sagen und sich später noch dreimal umentscheiden. Das gäbe ein heilloses Durcheinander am Standesamt!

Wird ohne trifftigen Grund sehr sehr schwer. Im Zweifel beim Standesamt/Gemeinde anrufen.