Kann man ohne einstimmung der Eltern in der 1.Klasse sitzen bleiben?

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Ohne die einstimmung der eltern kann normalerweise ein Kind in der ersten Klasse nicht sitzen bleiben, da am Ende des Schuljahrs es auch keine richtigen Noten, sondern nur einen Bewertungstext gibt. lg Alice:))

Schule ist zwar Ländersache, aber es gibt durchaus auch ähnliche Strukturen.

In NRW ist die Stufe 1 und 2 eine Einheit und heißt Schuleingangsphase. Dort kann ein Kind ohne Sitzenbleiben auch drei Jahre lernen.

Die Eltern sind dabei zu beteiligen, eigentlich wird kein Kind gegen den Willen eine Klasse wiederholen.

Aber die Schule berät ja und möchte, dass Kinder "erfolgreich" arbeiten (Ruf der Schule).

Am Ende der Eingangsphase (also nach 1 bis 3 Jahren) muss die Schule (ggf. auch ohne Elternzustimmung) eine Versetzung oder Nichtversetzung aussprechen und damit könnte auch eine Überprüfung auf besonderen Förderbedarf einher gehen.

Aber bis dahin ist noch viel Zeit für "fördern" und "Elterngespräche".

Natürlich können Kinder in der 1. Klasse ohne Zustimmung de rEltern "sitzen bleiben". Natürlich ist zumindestens in Hessen die 1. und 2. Klasse eine Einheit, aber wenn ein Kind so schwach ist, dass es nicht erfolgreich in der 2. Klasse mit arbeiten kann, ist es ratsam, es die Klasse 1 wiederholen zu lassen. Die Eltern werden natürlich darüber informiert.

icgh glaube, die eltern und lehrer müssen sich zusammen setzten und dann entscheiden

Normalerweise kann man in der ersten gar nicht sitzen bleiben eig. Wirds erst erst in der 4. Klasse ernst oder 3.