Kann man ohne Attest vorzeigen gekündigt werden?

12 Antworten

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Gekündigt wohl nicht, aber eine Ermahnung oder gar Abmahnung kann schon kommen. Nochmal solltest du das nicht machen.

Es kommt darauf an, ob dein Ausbilder/Arbeitgeber schon ab dem ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt. Dies sollte im Ausbildungsvertrag vereinbart sein.

In der Regel gilt, dass diese Bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber kann aber die frühere Vorlage der ärztlichen Bescheinigung verlangen.

Unabhängig davon bist du aber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich frühmorgens dem Arbeitgeber mitzuteilen, telefonisch möglichst vor Arbeitsbeginn. Das gilt auch, wenn du die Berufsschule an diesem Tag nicht aufsuchen kannst.

Schau auf jeden Fall in deinem Ausbildungsvertrag nach, was dazu vereinbart wurde.

Wenn du bislang nicht auffällig warst, musst du nicht mit einer Kündigung rechnen, eine Abmahnung kann aber möglich sein.

Du bist wahrscheinlich noch in der Probezeit Deiner Ausbildung. Da kannst Du jederzeit fristlos ohne Nennung von Gründen gekündigt werden.

Es kommt ganz auf Deinen Betrieb an, ob er es akzepiert, ein Auge zudrückt, Dich abmahnt oder kündigt...

Da Du warscheinlich noch in der Probezeit bist, kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden...somit könnte Deinem Chef ein "keine Lust solange beim Arzt zu warten" durchaus schon ausreichen, wenn er ein etwas strengerer Zeitgenosse ist...

Irgendwie ist das ja auf deinem Mist gewachsen. Aber ich denke, trotz Fehlverhaltens droht dir wegen des einen Mals keine Kündigung.