Kann man noch eine Lebensversicherung abschliessen, wenn man weiß das man stirbt?

10 Antworten

Grundsätzlich ist es möglich einen Antrag auf eine Risiko-Lebensversicherung zu stellen, auch dann wenn man "krank" ist.

Bei Antragstellung wirst Du allerdings explizit zu Deinen Gesundheitsverhältnissen (z.B. nach bestehenden (Vor-)Erkrankungen, ärztliche Behandlungen usw) gefragt. In der Regel beziehen sich die Fragen auf die letzten 5 Jahre vor dieser Antragstellung.

Eine wahrheitsgemäße Angabe ist natürlich Pflicht, da der Versicherer im Leistungsfall sonst wegen einer eventuellen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten kann.

Sofern ein "erhöhtes" Risiko besteht, gibt es für den Versicherer mehrere Möglichkeiten:

  1. Er lehnt den Vertrag komplett ab, d.h. Du hast keinen Versicherungsschutz
  2. Er schließt die Leistung im Todesfall in Folge einer bestimmten Erkrankung aus (d.h. jemand gibt an, an einer Lungenkrankheit zu leiden und stirbt daran, dann gibt es keine Leistung. Stirbt derjenige aber letztendlich an einem Herzinfarkt, dann leistet der Versicherer)
  3. Der Vertrag wird mit einem Risikozuschlag (d.h. entweder höherer Beitrag oder niedrigere Versicherungssumme) normal angenommen
  4. Die Leistung wird gestaffelt (z.B. bei Tod in den ersten 10 Jahren zahlt der Versicherer nur 20% der Versicherungssumme, nach 15 Jahren zahlt er z.B. 40%...usw)

Wichtig ist einfach, dass Du Dich informierst, wie weit rückwirkend der Versicherer Deine Gesundheitsverhältnisse prüft. Bei mir im Unternehmen werden die letzten 5 Jahre geprüft und alles was davor war ist irrelevant.

Hatte z.B. jemand vor 6 Jahren Krebs und beantwortet die Gesundheitsfragen in Betracht auf die letzten 5 Jahre, so ist die Angabe der Erkrankung von vor 6 Jahren nicht anzugeben. Und wenn sonst keine anderen Risiken vorliegen, wird der Vertrag zu normalen Bedingungen angenommen.

http://www.krebs-kompass.org/archive/index.php/t-39237.html

Jeder, der eine Lebensversicherung abschließt, sollte eigentlich wissen, dass er sterben wird... Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht führt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall. Spätestens dann wird geprüft, und der Versicherer kommt hinter den Betrug. - Es gibt aber die Möglichkeit, eine Risiko-LV ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Die Beiträge sind entsprechend höher.

hallo,es gibt versicherung die anpreisen das keine prüfung vorgenommen wird.....ich schätze mal die haben dann in den klauseln was verstecktes stehen....abschließen kannste alles....ob gezahlt wird hinterher ist ne andere frage.....denn wenn versicherungen zahlen sollen....kann das schon ein wenig dauern.....dann wird alles mögliche rausgesucht um eventuell nicht zahlen zu müssen....ist nicht bei jeder versicherung so,aber die meisten.....besonders wenn es um hohe summen geht.....laß dir doch mal von einer versicherung,die nicht prüft die unterlagen schicken und vergleiche sie mit einer die prüft....ach ja die versicherung könnte sowas auch als betrug auslegen und die zahlung später komplett verweigern dann

Rechtlich bei Betrug könnten da Verwandte haftbar gemacht werden? Weil, wenn ich tod bin kann man mich ja nicht mehr belangen!

@regenwurm75

die versicherung wird klagen das sie nicht zahlen müssen......was da noch kommen könnte kann ich nicht sagen....

Würde ich nicht machen. Selbst wenn es Dir gelingt, bei Antragstellung die Schwere Deiner Krankheit zu verschweigen, wird die Versicherung vor Auszahlung prüfen, ob alles rechtens war und dann im Zweifel die Auszahlung verweigern. Dann gibt es im Zweifel nicht mal das eingezahlte Geld. Wenn man den Begünstigten nachweisen kann, dass sie davon wussten, bekommen die noch nachträglich erhebliche Schererreien.

Die meisten Versicherungen verlangen ärztliche Untersuchungen und verwehren bestimmten Gruppen (Älteren, Kranken) die Mitgliedschaft.

Versicherungen sind Unternehmen, und Unternehmen wirtschaften mit Gewinnabsicht. Ein Optimales Mitglied ist jemand, der sein ganzes Leben einzahlt. Jemand der nur noch wenige Jahre zu leben hat ist für eine Versicherungsgesellschaft nicht von Interesse.