Kann man nicht theoretisch einfach die Ewigkeitsklausel des GG aufheben?

7 Antworten

Mit entsprechenden Mehrheiten kann man alles aushebeln. Nur stellt das Grundgesetz dafür sehr hohe Hürden, die es in der Weimarer Republik nicht gab. Wenn das Grundgesetz vor den Staatsgewalten idiotensicher gemacht werden sollte, müsste die Ewigkeitsklausel auch sich selbst unter Schutz stellen und die Unantastbarkeit der Grundrechte von Artikel 1 bis 20 garantieren und nicht nur Artikel 1 und 20.

Überflüssige Klauseln, wie z.B. Artikel 146 (unten bereits erwähnt), müssten ebenfalls aus der Verfassung rausgenommen werden.

Artikel 146 im GG ist keinesfalls "überflüssig". Schauen sie sich mal die Links unter meinem Kommentar an. Vor allem der vom bpb.

Wenn das Grundgesetz vor den Staatsgewalten idiotensicher gemacht werden sollte, müsste die Ewigkeitsklausel auch sich selbst unter Schutz stellen und die Unantastbarkeit der Grundrechte von Artikel 1 bis 20 garantieren und nicht nur Artikel 1 und 20.

Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Aber ist es nicht so, dass sich viele der nachfolgenden Grundsätze bereits aus Art. 1 ergeben, ihn quasi nur noch konkretisieren? "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und das Bekenntnis zu den Menschenrechten ist doch quasi die "Quelle" für alles weitere. Eine komplette Streichung von Art. 16a z.B. wäre wohl kaum mit Art. 1 Abs. 1 GG vereinbar und demnach verfassungswidrig. Ist es so nicht auch bei den weiteren Grundrechten?

@Spezialmann
Eine komplette Streichung von Art. 16a z.B. wäre wohl kaum mit Art. 1 Abs. 1 GG vereinbar und demnach verfassungswidrig. Ist es so nicht auch bei den weiteren Grundrechten?

Das kann man so sehen, aber sicherer wäre es, wenn man die anderen Grundrechte nochmal mit der Ewigkeitsklausel absichert. Eine weitere Sicherheit zu haben, um Wortklauberei vorzubeugen, wäre sicherlich nicht vom Nachteil.

Ich meine manchmal ist der Bundestag in seiner Interpretation des Grundgesetzes sehr kreativ. Im Grundgesetz heißt es, die Bundeswehr ist eine reine Verteidigungsarmee. Nun hat es die Große Koalition es so definitiert, dass man Deutschland am Hindukusch verteidigt.

Obwohl die Verfassung scheinbar eindeutig war, hat man sie uminterpretiert. Und genau sowas sollte man vermeiden, indem man alle Grundrechte nochmal absichert.

Art 146, GG

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Was übrigens auch bedeutet, dass bis heute vom deutschen Volk keine Verfassung gewählt wurde. Das Grundgesetz wurde ursprünglich von den Besatzungsmächten erarbeitet und von den Ländern abgesegnet.

Eine eigentliche "Verfassung" sollte eigentlich vom deutschen Volk in den darauffolgenden Jahren gewählt werden (war so von den Besatzungmächten angedacht), sobald Ruhe und Frieden eingetreten ist. Stattdessen haben wir das GG behalten.

Was übrigens auch bedeutet, dass bis heute vom deutschen Volk keine Verfassung gewählt wurde. Das Grundgesetz wurde ursprünglich von den Besatzungsmächten erarbeitet und von den Ländern abgesegnet.

Das Grundgesetz wurde vom parlamentarischen Rat erarbeitet. Wie du richtig schreibst, wurde es von den Länderparlamenten - mit Ausnahme von Bayern - angenommen. Da die Länderparlamente die Vertretung des Volkes sind, wurde das GG vom Volk angenommen. Stichwort repräsentative Demokratie.

Eine Volksabstimmung über das GG war nicht vorgesehen und ergibt sich auch nicht zwingend aus Art. 146 GG

Eine eigentliche "Verfassung" sollte eigentlich vom deutschen Volk in den darauffolgenden Jahren gewählt werden (war so von den Besatzungmächten angedacht), sobald Ruhe und Frieden eingetreten ist. Stattdessen haben wir das GG behalten.

Das Grundgesetz ist eine (unsere) Verfassung - was soll dann eine "eigentliche" Verfassung sein?

@Spezialmann
Das Grundgesetz ist eine (unsere) Verfassung - was soll dann eine "eigentliche" Verfassung sein?

Eine eigentliche Verfassung ist für mich etwas nach amerikanischen Vorbild, was die Grundsätze des Staates definitiert und nicht nach belieben abgeändert werden kann.

Man schaue sich mal an wie oft das Grundgesetz in den letzten Jahrzehnten misshandelt wurde. Auf der anderen Seite wird Erdogan für eine Verfassungsreform jedoch kritisiert und das, obwohl er diese über eine direkte Abstimmung hat abwickeln lassen.

Ein Grundgesetz was man problemlos ändern kann birgt die Gefahr, dass wenn irgendwann mal eine unliebsame Partei oder unliebsame Parteien mal an die Macht kommen, die Grundprinzipien des Rechtsstaates nach belieben angepasst werden können. Ich spreche hier nicht von Artikel 1-20 aber vom Rest.

Eine Verfassung ist für mich etwas, was vom Volk legitimiert wurde. Bei soetwas hat wie ich finde eine repräsentative Demokratie zur Legitimierung nichts verloren. Hier sollte nur direkt abgestimmt werden dürfen!

Man sieht doch heute sehr genau, wie sehr die repräsentativ Demokratie den Willen des Volkes in vielen Aspekten ignoriert und anders handelt. Dies kann man zwar dadurch später bereinigen, in dem man die Parteien abwählt. Bei etwas so wichtigem wie einer Verfassung, ist eine nachträgliche Abwahl aber nicht genug! Hier ist der Drops dann bereits gelutscht und man hat eine Verfassung etabliert, welche womöglich nicht im Sinne des Volkes ist.

Ich kritisiere hier nicht unser Grundgesetz im einzelnen, sondern wie man es etabliert hat.

Das Grundgesetz wurde vom parlamentarischen Rat erarbeitet. Wie du richtig schreibst, wurde es von den Länderparlamenten - mit Ausnahme von Bayern - angenommen.

Es wurde im Auftrag der Besatzungmächte vom parlamentarischen Rat erarbeitet und abgesegnet. Die Besatzungsmächte hatten hier Einfluss den sie geltend machen konnten.

Eine Volksabstimmung über das GG war nicht vorgesehen und ergibt sich auch nicht zwingend aus Art. 146 GG

Warum hat man den Artikel dann eingebracht? Wenn es nicht vorgesehen ist und die Artikel im GG vom Bundestag verändert werden können, dann ist dieser Artikel überflüssig.

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Die Kritik über die Etablierung ist nicht neu, man hat sich nur damit abgefunden und sagt, dieser seit kein Mangel. Man weiß jedoch sehr genau wie es ursprünglich mal gedacht war. Nur, weil man derzeit kein Defizit in diesem Vorgang gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass es nicht mal zu einem Defizit werden kann.

Ich gehe davon aus, dass die Deutschen das Grundgesetz bei einer direkten Wahl so ebenfalls erwählt hätten. Diesen Vorgang halte ich dennoch für äußerst wichtig für eine Demokratie!

@Spezialmann

Als Ergänzung:

http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all

Selbst von offizieller Seite kannst du erkennen worauf ich hinaus will.

Dass dem Grundgesetz einmal ein 60-jähriges Jubiläum vergönnt sein würde, hätte bei seiner Verkündung durch den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, am 23. Mai 1949 wohl niemand vermutet - am wenigstens die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst, die es nach einem Dreivierteljahr intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 mit der eindrucksvollen Mehrheit von 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen (außer den beiden KPD-Abgeordneten stimmten Vertreter der CSU, des Zentrums und der Deutschen Partei/DP dagegen) beschlossen hatten. [1] Denn im Grunde genommen gingen alle Beteiligten davon aus, mit dem Grundgesetz lediglich eine Art Notbau für einen begrenzten Zeitraum geschaffen zu haben - um dem "staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben", wie es die Präambel in ihrer ursprünglichen Fassung klar und deutlich ausdrückte. [2]
Die Teilung Deutschlands, so die allgemeine Erwartung, würde bald überwunden und damit der Weg frei sein für eine nicht auf die westliche Teilnation beschränkte, sondern gesamtdeutsche Verfassung - und damit für eine Verfassung, die frei von Vorgaben und Genehmigungs- sowie Vorbehaltsrechten der Alliierten in souveräner staatlicher Selbstbestimmung Deutschlands gestaltet werden könnte. Kurz: das Grundgesetz war, um die geläufige Charakterisierung zu gebrauchen, als "Provisorium" [3] gedacht.

Es handelt sich hierbei nicht um irgendwelche Verschwörungstheorien, sondern um Fakten.

@einJaeger
Eine eigentliche Verfassung ist für mich etwas nach amerikanischen Vorbild, was die Grundsätze des Staates definitiert und nicht nach belieben abgeändert werden kann.

Auch die US-Verfassung kann geändert werden, was durch Zusatzartikel geschieht. Sie hat - mit Ausnahme der gleichberechtigten Vertretung der Bundesstaaten - keinen der Ewigkeitsklausel entsprechenden Schutz. Ist das besser als beim Grundgesetz?

Die wesentlichen Grundsätze unseres Staates sind durch die Ewigkeitsklausel geschützt und können eben nicht "nach Belieben" geändert werden.

Was im GG hälst du weiterhin für besonders schützenswert, was sich nicht grundsätzlich bereits aus Art. 1 und 20 ergibt?

Eine Verfassung ist für mich etwas, was vom Volk legitimiert wurde. Bei soetwas hat wie ich finde eine repräsentative Demokratie zur Legitimierung nichts verloren. Hier sollte nur direkt abgestimmt werden dürfen!

Jedem seine Meinung. Das Wesen einer repräsentativen Demokratie ist es eben, dass die Vertreter des Volkes abstimmen. Beim Thema "Volksabstimmung über eine Verfassung" gehen die Meinungen aber weit auseinander. Seinerzeit war es eben so vorgesehen, und auch heute gehen die Meinungen darüber auseinander, ob man eine neue Verfassung direkt vom Volk legitimieren lassen sollte. Hessen macht das jetzt, wie es bei einer neuen Verfassung für Deutschland aussähe, ist Spekulation.

Es wurde im Auftrag der Besatzungmächte vom parlamentarischen Rat erarbeitet und abgesegnet. Die Besatzungsmächte hatten hier Einfluss den sie geltend machen konnten.

Das klingt schon viel besser als "von den Besatzungsmächten erarbeitet" ;)

Die Besatzungsmächte haben die Grundrichtung vorgegeben und das Ergebnis "abgenommen".

Warum hat man den Artikel dann eingebracht? Wenn es nicht vorgesehen ist und die Artikel im GG vom Bundestag verändert werden können, dann ist dieser Artikel überflüssig.

Der Artikel ist quasi eine Anleitung dafür, wie man das GG durch eine neue Verfassung ersetzen kann. Soweit ich weiß ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Verfassung, andere Länder haben eine entsprechende Regel nicht.

Die Kritik über die Etablierung ist nicht neu, man hat sich nur damit abgefunden und sagt, dieser seit kein Mangel. Man weiß jedoch sehr genau wie es ursprünglich mal gedacht war. Nur, weil man derzeit kein Defizit in diesem Vorgang gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass es nicht mal zu einem Defizit werden kann.

Wenn ursprünglich an eine Volksabstimmung gedacht worden wäre, warum hat man das Volk dann nicht gleich direkt über das GG abstimmen lassen, anstatt über die Länderparlamente?

Aber wie gesagt, bei diesem Thema gehen die Meinungen weit auseinander. Die Abstimmung über den Brexit und die Wahl von Trump waren meines Erachtens alarmierende Beispiele dafür, wie man geschickt mit lügen, tricksen und täuschen das Volk manipulieren kann. Ich stehe dem Ruf nach mehr Volksabstimmungen daher sehr skeptisch gegenüber.

Es handelt sich hierbei nicht um irgendwelche Verschwörungstheorien, sondern um Fakten.

Es bestreitet ja auch niemand, dass das GG lediglich als Provisorium gedacht war, das spätestens mit der Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung ersetzt werden soll. Allerdings hat sich herausgestellt, dass das GG so, wie es ist, grundsätzlich gut ist, und nur (immer mal wieder) kleine Anpassungen vorgenommen werden müssen. Warum also eine neue Verfassung, wenn es die alte noch tut?

@Spezialmann
Auch die US-Verfassung kann geändert werden, was durch Zusatzartikel geschieht. Sie hat - mit Ausnahme der gleichberechtigten Vertretung der Bundesstaaten - keinen der Ewigkeitsklausel entsprechenden Schutz. Ist das besser als beim Grundgesetz?

Zusatzartikel zu erlassen ist aber was anderes, als alte Artikel zu ändern oder zu streichen.

Es bestreitet ja auch niemand, dass das GG lediglich als Provisorium gedacht war, das spätestens mit der Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung ersetzt werden soll. Allerdings hat sich herausgestellt, dass das GG so, wie es ist, grundsätzlich gut ist, und nur (immer mal wieder) kleine Anpassungen vorgenommen werden müssen. Warum also eine neue Verfassung, wenn es die alte noch tut?

Warum lässt bzw. lies man die Bevölkerung dann nicht darüber abstimmen? Das schafft Vertrauen in die Demokratie. Wenn sie so gut ist wie die behauptest, dann ist eine Legitimierung durch die Bevölkerung doch unproblematisch und der Grundgedanke wurde erfüllt.

@einJaeger
Zusatzartikel zu erlassen ist aber was anderes, als alte Artikel zu ändern oder zu streichen.

Durch Zusatzartikel passiert aber genau das. https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten

Warum lässt bzw. lies man die Bevölkerung dann nicht darüber abstimmen? Das schafft Vertrauen in die Demokratie. Wenn sie so gut ist wie die behauptest, dann ist eine Legitimierung durch die Bevölkerung doch unproblematisch und der Grundgedanke wurde erfüllt.

Ja, warum? Manche meinen, man müsste es so machen, andere so. Und die, die "so" meinen, sind mehr.

Aber nochmal: Wenn eine Volksabstimmung der Grundgedanke gewesen wäre, hätte man es doch gleich so gemacht oder wenigstens explizit "Volksabstimmung" in Art. 146 geschrieben. Hat man aber nicht, deswegen hat man bewusst beide Möglichkeiten eröffnet. Ich glaube daher nicht, dass eine Volksabstimmung der Grundgedanke war, aber: jedem seine Meinung, auch mir ;)

@Spezialmann
Durch Zusatzartikel passiert aber genau das. https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten

Jetzt vergleich mal die Anzahl der Zusatzartikel in einem Zeitraum mehrerer hundert Jahre im vergleich zu der Anzahl an Änderungen im GG.

Aber nochmal: Wenn eine Volksabstimmung der Grundgedanke gewesen wäre, hätte man es doch gleich so gemacht oder wenigstens explizit "Volksabstimmung" in Art. 146 geschrieben. Hat man aber nicht, deswegen hat man bewusst beide Möglichkeiten eröffnet. Ich glaube daher nicht, dass eine Volksabstimmung der Grundgedanke war, aber: jedem seine Meinung, auch mir ;)

Man hat es nicht "gleich" so gemacht, da man die Abstimmung für ein vereinigtes Deutschland vollziehen wollte und nicht nur für einen Teil.

Wie gesagt ich habe dir den Link von der Bundeszentrale für politische Bildung geschickt die mich bestätigt. Es ist keine Frage von Meinung sondern es ist ein Fakt wie es hätte laufen sollen.

Wie du es nun findest, dass man es ignoriert hat ist deine Sache. ;)

Die Teilung Deutschlands, so die allgemeine Erwartung, würde bald überwunden und damit der Weg frei sein für eine nicht auf die westliche Teilnation beschränkte, sondern gesamtdeutsche Verfassung - und damit für eine Verfassung, die frei von Vorgaben und Genehmigungs- sowie Vorbehaltsrechten der Alliierten in souveräner staatlicher Selbstbestimmung Deutschlands gestaltet werden könnte. Kurz: das Grundgesetz war, um die geläufige Charakterisierung zu gebrauchen, als "Provisorium"[3] gedacht.

@einJaeger
Jetzt vergleich mal die Anzahl der Zusatzartikel in einem Zeitraum mehrerer hundert Jahre im vergleich zu der Anzahl an Änderungen im GG.

...und die Zusatzartikel werden im Laufe der Jahre auch geändert. Die Anzahl der Änderungen ist aber doch egal. Fakt ist, dass man die US-Verfassung - entgegen deiner Auffassung - eben doch ändern kann, und zwar im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz auch in wesentlichen Teilen.

Wie gesagt ich habe dir den Link von der Bundeszentrale für politische Bildung geschickt die mich bestätigt. Es ist keine Frage von Meinung sondern es ist ein Fakt wie es hätte laufen sollen.

Wie du es drehst und wendest und wenn du es noch ein paar Mal schreibst - eine Volksabstimmung ist nicht explizit vorgesehen. Und dass das GG als Provisorium gedacht war, habe ich bereits geschrieben. "Der Weg frei" heißt noch lange nicht, dass eine neue Verfassung geschaffen werden musste.

und damit für eine Verfassung, die frei von Vorgaben und Genehmigungs- sowie Vorbehaltsrechten der Alliierten in souveräner staatlicher Selbstbestimmung Deutschlands gestaltet werden könnte.

Das Grundgesetz erfüllt diese Voraussetzungen, z.B. durch die von dir angeprangerten Änderungen am Grundgesetz. Dass das GG seinerzeit von den Allierten, nennen wir es mal, "inspiriert" wurde, spielt keine Rolle mehr. Wie hätte eine neue Verfassung ausgesehen? Nicht viel anders als das Grundgesetz. Warum also hätte man eine neue Verfassung ausarbeiten sollen? Es gab dazu weder eine Verpflichtung noch einen Anlass. Man hat nicht "ignoriert, wie es hätte laufen sollen". Man konnte die Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung nach Art. 146 GG oder durch einen Beitritt gem. Art. 23 GG regeln und hat sich für die zweite Variante entschieden. Hätten die Väter des Grundgesetzes ausschließlich eine neue Verfassung vorgesehen - warum haben sie dann Art. 23 eingebaut?

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/38984/deutsche-einheit

Da gibt es eine Rückkoppelung. Wenn man die abschaffen des Art. 79 GG will, dann nur um 1 und/oder 20 abzuschaffen. Darf man also auch nicht. Art. 79 GG hat somit auch ebenfalls Ewigkeitsgarantie. Das ist die überwiegende Auffassung in der Rechtswissenschaft, dass Art. 79 GG auch sich selbst schützt.

Ja, und wenn man sich mit irgendetwas geirrt hat? Wenn darin tatsächlich irgendwo eine falsche Auffassung vertreten wird?

@NewKemroy

Jeder darf eine falsche Auffassung vertreten. Nur er wird/kann/darf sich damit nicht durchsetzen.

Wenn das passiert gibt es eine Staatskrise, also wenn eine Abschaffung akzeptiert werden sollte. Oder eine Diktatur.

Nein, sie heißt nicht umsonst Ewigkeitsklausel, sie ist mit demokratischen Mehrheiten solang das Grundgesetz gilt nicht aufzuheben. Auch bei einem Neuaufsetzen der Verfassung nach Paragraph 146 werden diese Übernommen.

Mich würde mal interessieren welchen Artikel du für Abschaffungswürdig hälst, also der Anreiz ist.

Eine Änderung der Verfassung braucht eine 2/3 Mehrheit in Bundesrat und Bundestag, dazu muss der Bundesgerichtshof und Bundespräsident zustimmen.

"...dazu muss der Bundesgerichtshof ... zustimmen."

Seit wann muss der Bundesgerichtshof einer Verfassungsänderung zustimmen?

@Omikron6

Er meint Bundesverfassungsgericht

@Xanadusia

auch dieses muss nie zustimmen. Es kann lediglich ein neues (Verfassungs-) Gesetz aufheben, wenn es verfassungswidrig zustande gekommen ist (es selektiert sozusagen nach Beendigung des Gesetzgebungsprozesses aus). Ist das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß erfolgt (welches genau ist vom Inhalt des Gesetzes abhängig), kann es nichts gegen das Gesetz tun, ohne contra legem (gegen das Recht) zu judizieren, selbst wenn es wollte.

Dieses Thema ist unter Verfassungsschützern schon oft diskutiert worden. Die meisten kamen dabei zu dem Ergebnis, dass Artikel 79 Absatz 3 GG ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, auch wenn es nicht dessen Wortlaut ausdrücklich zu entnehmen ist. Ansonsten wäre ja die Schutzwirkung nicht gegeben.

Somit bliebe nur noch die Möglichkeit des Artikels 146 GG, der besagt, dass das Grundgesetz an dem Tage seine Gültigkeit verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.