Kann man Namen und Dienstnummer eines Polizeibeamten auch nachträglich einfordern?

6 Antworten

Den Namen kann nur Dein Anwalt einfordern , wenn der Beamte in dem Verfahren eine Rolle spielt ( Zeuge ) !

Laut dem offiziell gültigen ,,Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei`` ist ein solcher verpflichtet durch: Ersten Abschnitt,§11 (1 u.2) sich auszuweisen & seine Dienstnummer immer gut sichtbar an seiner Dienstkleidung zu tragen. Googelt selber!

Also wie oft den noch?

Polizisten haben keine Dienstnummern. Die haben Namen, wie alle anderen Menschen auch.

Und wenn ein Polizist eine Maßnahme getroffen hat, dann kann man selbstverständlich auch seinen Namen erfragen, auch nachträglich.

Das Problem hierbei dürfte wohl nur sein, den hinterher zu finden, wenn Du nicht seinen Namen kennst.

Aber jedoch, ein Polizeibeamter, welcher keine Maßnahme trifft, der muß auch seinen Namen nicht nennen.

Jeder Polizist ( Beamter ) hat eine Dienstnummer , sie ist die Nummer der besetzten Planstelle ! Wird aber nicht öffentlich zur Schau gestellt , sondern ist Bestandteil des Dienstausweises !

@trixieminze

Das, was du meinst, ist eine von vielen Nummern für die innerdienstliche Kommunikation zwischen dem Beamten, seinem Dienstherrn und weiteren Stellen. Diese sind nicht für die Kommunikation mit Betroffenen polizeilicher Maßnahmen gedacht und müssen deshalb auch nicht genannt werden.

Es gibt, mit Berlin als Ausnahme, keine Nummer, die auf der "Dienstmarke" oder ähnlichem steht, wie in Amerika bzw. amerikanischen Spielfilmen.

@trixieminze

Nein.

Das ist die Dokumentennummer des Dienstausweises, nicht des Beamten.

Auch hat der Beamte eine Personalnummer. Das ist seine Nummer für Gehaltsangelegenheiten, in manchen Bundesländern hat er dazu noch eine für Heilfürsorgeangelegenheiten und eine für Beihilfe.

Alle diese muss der Beamte weder auswendig wissen noch irgendjemand nennen, es sei denn, einem Berechtigten gegenüber, also z.B. dem LBV gegenüber.

Auf Deinem Führerschein steht auch eine Nummer, 2 sogar, eine Listennummer der Führerscheinakte und eine Dokumentennummer.

Beide musst Du nicht nennen können und auch nicht nennen.

Je nach dem, bei welchen Betrieb Du angestellt bist, hast auch Du eine Personalnummer, zudem hat jeder eine Sozialversicherungsnummer und eine Steuernummer, auch auf Deinem Personalausweis befindet sich eine Nummer.

Alle diese musst Du weder wissen noch diese gegenüber jemandem nennen, es sei denn, er ist berechtigt.

Ein Polizeibeamter wird niemals nach diesen Nummern fragen, also frag auch Du ihn nicht sowas Unsinniges wie nach der Dokumentennummer seines Dienstausweises.

Nein, geht nicht. Datenschutz. Wäre ja auch zu einfach. Was meinst was los wäre, wenn alle Stuttgart 21 Protestanten auf einmal die Nummern hätten und den Namen..... totaler ERROR!

Du kannst zumindest nachträglich anhand der Dienstpläne erfahren, welcher Polizist wann Dienst hatte.