Kann man (nachts) wegen zu lauter musik im PKW von Polizei angehalten werden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich, sogar tagsüber kann man dich deswegen anhalten, siehe:

Zitat:

Original geschrieben von Lehrling

das ist erst vor kurzen in kraft getreten soweit ich weis, da sman Busgeld auferlegt bekommt und eigentlich einen punkt bekommt... also ich kenne das zumindest auch wenn man zu laute musik hört, das man dan stafe zaheln muss...

habe auch schon von fällen gehört wo welche strafe zahlen muste wegen zu lauter musik, obwohl die nur das werksradio drinnen hatten mit dem werkslautsprechern...

grund dafür ist halt, weil man so nicht mehr die signale von rettungswagen, feuerwehr oder polizei hört.

ich kenns aber so, das man 40€ strafe und nur einen punkt bekommt.

aber anscheint kann das der polizist entscheiden, wobei halt immer die frage ist, was als laut empfunden wird.

Stimmt, das ist die neue Version mit 40 Eus + 1 Punkt und es geht um den Rettungswagen

http://www.motor-talk.de/forum/50-3-punkte-fuer-zu-laute-musik-t1649499.html

Laut § 23 StVO darfst du dein Fahrzeug nicht führen, wenn dein Gehör durch Geräte beeinträchtigt wird. Das ist bei lauter Musik natürlich der Fall. Besonders wenn man die rollenden Bassmaschinen in Form eines Golf 3 schon in 500m Entfernung hört, ist das ja eindeutig.

Nach dem Bußgeldkatalog (sofern mein vorliegender noch aktuell ist) müsste man 10 € Verwarngeld zahlen. Für Fahranfänger ist das ein "B"-Verstoß und rein theoretisch kann es sogar einen Punkt geben.

Anders ist es natürlich, wenn man nachts mit laut aufgedrehter durch eine Wohnsiedlung fährt und sich die Anwohner davon gestört fühlen. Da ist man ganz schnell beim "ruhestörenden Lärm".

LG Trabi

und ob, auch tagsüber, laut stvo darf das radio nicht lauter als dei umgebenden fahrgeräusche sein, damit man darauf reagieren kann, also mit der musikanlage angeben ist für die polizei kein kavaliersdelikt...

ok...werd ich wohl das radio etwas herunterschrauben müssen wenn ich die polizei sehe :)

@iHardstyleZz

Vielleicht solltest du das generell machen um dich und andere nicht unnötig zu gefährden.

@iHardstyleZz

Wer mit zu starker Beschallung angehalten wird, muss mit Verwarngeldern bis zu 25 Euro rechnen. Wird ein Rettungswagen beim Einsatz behindert, weil man dessen Martinshorn überhört hat, kann es richtig teuer werden: Geldstrafen bis zu 5.000 Euro sind nicht ausgeschlossen.

Aber ab wann gilt Musik als zu laut? – Das sei das Problem, räumt Walter ein, das nur im Einzelfall entschieden werden könne. In dem Zusammenhang verweist er auf die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht. Wenn man die grob fahrlässig außer Acht lasse, riskiere man unter Umständen sogar seinen Versicherungsschutz.

Aber „taube Ohren“ gegenüber ihrer Umwelt haben oftmals auch Radfahrer mit „Stöpsel“ im Ohr. Auch sie gingen im Fall der Fälle mit einem Verwarngeld von zehn Euro nicht ganz straffrei aus, so Walter. (ar/S. R.)

http://auto-presse.de/autonews.php?action=view&newsid=39735

folgen hat das nur, wenn du z.b. dabei erwischt wirst, dass du wegen der musik unkonzentriert fährst. dafür gibt es keine klaren regeln wie z.b. beim handy. grundsätzlich sollte man sich beim fahren nicht ablenken lassen, egal ob von musik oder anderen tätigkeiten, die am steuer nichts zu suchen haben. richtig ärger gibt es, wenn du deswegen eine feuerwehr, ein rtw oder einen streifenwagen mit martinshorn nicht hörst und evtl. in einen unfall verwickelt wirst.

stimmt, blieb mir bis jetzt erspart :)

Eine Verwarnung gibts immer. Kommt drauf an wie nett sie sind und ob sie sehen wie du dich dann verhälts. Wenn sie sehen du verstehst dass und siehst ein dass du was falsches gemacht hast, gibts bestimmt nur eine Verwarnung. Wenn du aber abwendent erscheinst, gibts bestimmt eine Geldstrafe.

Ab 22:00 Uhr keine Musik.

Mfg Benjamin