Kann man nachträglich Rechnungen in eine bestehenden Insolvenz mit rein nehmen, sowie zum Beispiel Mobilfunkverträge?

4 Antworten

In der Form wie du das andeutest, geht das nicht. Das Insolvenzverfahren geht von dem Stichtagsprinzip aus, wonach alle zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestehenden Schulden in das Verfahren einbezogen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die danach entstehenden/fällig werdenden Verbindlichkeiten/Schulden gerade NICHT mit einbezogen werden. Deshalb haben z.B. viele Telekommunikationsanbieter in ihren AGB ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des Insolvenzverfahrens aufgenommen...

Kann man von dem sonderkündigungrecht auch als Verbraucher Gebrauch machen? 

@Hodinii

Wenn das in den AGB zu Gunsten des Verbrauchers so vorgesehen sein sollte: klar. Das ist aber in den mir bekannten Fällen ein ausschließlich zu Gunsten des Anbieters vereinbartes Recht. Dann heißt die Antwort: nein.

Hallo,

ein Handyvertrag ist ja keine normale Insolvenzverbindlichkeit, weil die Verbindlichkeit ja monatlich neu entsteht. Lt. Insolvenzrecht ist es ein sogenannter gegenseitiger Vertrag.

Nach §103 InsO hängt die Weitergeltung eines solchen Vertrages davon ab, ob der Insolvenzverwalter die Erfüllung wählt, oder ablehnt.

Lehnt der Treuhänder die Erfüllung ab (was er meistens tut), dann ist der Vertrag erloschen. Das Mobilfunkunternehmen kann dann für die restliche Vertragsdauer seine Forderung beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderung geltend machen.

Die Entscheidung über diesen Vertrag liegt also erstmal beim Treuhänder. Oft bespricht er solche Sachen auch auch beim ersten Termin.

Wenn die Insolvenz schon begonnen hat, dann müsste der Treuhänder grundsätzlich schon die Erfüllung entschieden haben. In dem Fall würde ich ihn fragen, ob er den Vertrag nicht doch kündigen kann, z.B. weil Du die monatlichen Raten nicht mehr bezahlen kannst.

Viel Glück

Verbindlichkeiten die vor der Insolvenzeröffnung bestanden haben, kann man bis zum Schlußtermin noch melden.

Alles was danach neu entstanden ist kommt nicht mehr mit hinein. Du kannst Dir damit auch noch ein Anzeige wegen Betrug einhandeln, mit guter Aussicht auf Verurteilung..

Erklärt es doch bitte so dass der es versteht. Während des Insolvenzverfahren ja, in der Wohlverhaltensperiode Nein.