Kann man nachträglich noch was am Steuerbescheid ändern?
gestern bekam ich meinen steuerbescheid für meine einkommenserklärung. ich habe wie jedes jahr eine pauschale angegeben, aber muss jetzt 400 € steuern nachzahlen. und das, obwohl ich total wenig verdient habe und keinesfalls mehr als vorletztes jahr, für das ich auch keine steuern zahlen musste. jetzt würde ich das gerne anfechten und zusätzlich noch mal meine quittungen vom letzten jahr dazu einreichen. hab ich da eine chance? oder muss ich zahlen? ich habe gar keine 400 € momentan...
7 Antworten

Der Steuerbescheid wird schon richtig gerechnet sein.
Du kannst es natürlich selber nochmal mit einer Steuersoftware selber durchrechnen, aber mach Dir nicht viele Hoffnungen.
Die einzige Möglichkeit wäre Du hast etwas Steuervergünstigendes vergessen anzugeben.
Man kann aber trotzdem mit dem Finanzamt eine Zahlung über mehrere Monate vereinbaren, wenn Du den Betrag nicht auf einmal aufbringen kannst.

Ja, man kann seine Steuererklärung noch ändern. Am Besten, Du rufst Deine/n zuständigen Sachbearbeiter/-in an und vereinbarst einen Termin, nimm Deine Beleg mit und rede höflich(nicht schleimscheißend) mit ihr/ihm.
Ich hatte für 2005 einen Fehler in unserer Steuerrklärung gemacht, sah ich aber erst, als der Bescheid kam. Wir rechneten mit einer Rückzahlung von 3.5 T€, sollten lt. Bescheid aber 1.9 nachzahlen. Ich hatte unsere Sachbearbeiterin angerufen, sie sagte mir was ich im Einspruch schreiben sollte, gab dem Kind diesmal den richtigen Namen, vier Wochen später hatten wir das Geld auf dem Konto.

Ich habe auch Widerspruch eingelegt, da sie die haushaltsnahen Dienstleistungen gestrichen hatten, da ich die Abrechnung noch nicht hatte. Noch habe ich nichts gehört, gehe aber davon aus, dass es doch noch berücksichtigt wird. Lege Widerspruch ein, du hast sicher nichts zu verlieren. LG Lotusblume

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von Steuerschuld abziehbar • Siehe auch Artikel zum Steuerabzug von Arbeitslohn aus Handwerkerrechnung, denn der Steuerabzug bei der Einkommensteuer für haushaltsnahe Dienstleistungen kann zusätzlich zur Steuervergünstigung für Handwerkerarbeitslohn in Anspruch genommen werden. Seit dem Jahr 2003 sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3000 Euro in der Einkommensteuererklärung absetzbar. LG Lotus

Danke!

wenn du nicht verpflichtet warst einen steuerbescheid abzugeben, z.bsp. weil du arbeitslos warst, kannst du deine steuererklärung auch widerrufen.
wenn du meinst, dass es dir einen anderen bescheid bringt, mit den nachweisen, reichst du ihn dann neu ein.
rechne es erst durch, ansonsten lass es ganz bleiben.
wie gesagt, das geht aber nur, wenn du nicht verpflichtet bist zur einkommenssteuerveranlagung.

Bei einen Steuerbescheid kann man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss begründet werden. Am besten würde ich ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Der kann auch erklären, warum es zu einer Nachzahlung kam. Vielleicht gibt er auch Tipps, was man noch absetzen kann. Hat bei uns mal ein netter Sachbearbeiter gemacht. Viel Erfolg.

Genau so!

Ja!
Was sind eigentlich haushaltsnahe Dienstleistungen, ich bin froh über jeden Tip, was ich noch bei der Steuer absetzen könnte.