Kann man mit Sixt LKW auch Sonntags fahren?

7 Antworten

Bis 7,5 to und ohne Anhänger darfst du Sonntags immer fahren. Egal für welchen Zweck.

Über 7,5 to sind seit einiger Zeit nicht-gewerbliche Fahrten erlaubt. Aber hier ist die Anforderungshürde recht hoch. Es muss ganz klar und eindeutig "privat" sein und schummeln funktioniert nicht.

Ausnahmegenehmigungen für Sonntagsfahrten erteilt das jeweilige Landratsamt. Die sind dann an das Kennzeichen, die Person, den Zweck und das Datum gebunden. D.h. es gibt keine Fahrzeuge die pauschale Genehmigungen haben und jeden Sonntag fahren dürften. Daher kann man die Genehmigung auch nicht mit mieten, sondern muss die bei Bedarf individuell beantragen.

Leicht verderbliche Lebensmittel wir Frischfleisch, Frischmlich oder Frischer Fisch etc darf Sonntags ohne Genehmigung gefahren werden, da diese Sachen im Gesetz freigestellt sind. Aber z.B. geräucherter Schinken ist schon nicht mehr "leicht verderblich" und darf nicht gefahren werden. Auch keine Kartoffeln oder Tiefkühlkost und auch keine H-Milch

Kommt darauf an wer ihn mietet. Ein Unternehmer mit gewerblichen Fahrten nicht. Ein privater für seinen Umzug ja. Genauso verhält es sich mit Anhänger und Pkw am Sonntag.

Sonst müßten auch alle Camper am Wochenende stehen bleiben !

@schoschi06

Nöö - weil Wohnmobile sind keine LKW. Die dürfen fahren. Genauso wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Busse

ich denke nicht dass dies Sixt entscheidet sondern der Zweck.
Falls LKW verderbliche Lebensmittel wie Milch fährt darf er auch Sonntags fahren.
Ein Umzug ist kein dringender Fall.
Wenn alle die umziehen wollen mit ihrem LKW Sonntags fahren würden,
hätte das Sonntagsfahrverbot keinen Sinn mehr

Ja, da denkst du richtig. Nicht das Fahrzeug ist entscheidend, sondern der Grund der Fahrt. Andernfalls würden alle Speditionen sofort Kühlauflieger anschaffen und damit Sonntags Autoteile o.ä. durch die Gegend fahren.

@migebuff

Du wirst es kaum Glauben , wird so gemacht , meine Frau arbeitet beim BAG !

Ja, das ist erlaubt.

Dazu braucht man keine Sondergenehmigung, wenn der Zweck der Fahrt ausschließlich privaten Charakter hat und damit kein Geld verdient wird.
Eine Gewichtsbeschränkung gibt es dafür auch nicht, der LKW darf also sogar mehr als 7,5to zul.GG haben.

Die Bierkutscheregellung mit Tandemanhänger ! ( 14 000 kg )

Kommt auf den Anlaß an , Umzug mit Privatfahrer /selbstfahrer ja , Gewerblich nicht !