Kann man mit einer Duldung heiraten?
Es geht um eine Bekannte, die sich in der "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" befindet. Sie möchte hier ihren deutschen Verlobten heiraten. Ihr Pass ist abgelaufen. Natürlich besteht die Gefahr, dass sie bei der Vorlage eines neuen Passes sofort abgeschoben wird.
5 Antworten
Sofern hier ein Scheinehe vermutet wird, dürfte sich die Eheschließung negativ auf das laufende Verfarhen auswirken!
Wenn die Ausländerin hier in Deutschland heiraten will, dann muss sie mindestens einen gültigen Pass besitzen. Sie muss zusätzlich auch noch ihre Ehefähigkeit bestätigt bekommen. Es könnte ja sein, dass sie schon vorher verheiratet war.
Selbst dann, wenn sie jetzt sofort heiraten würde, könnte das Ausländeramt immer noch meinen, die Heirat wäre nur gemacht worden, damit die Ausländerin in Deutschland bleibt. Man wird ihr also immer noch unterstellen, es wäre eine Schein-Ehe und ihr damit weiterhin den Aufenthalt verwehren.
Muss die Ehefähigkeit auch bestätigt werden, wenn die Person hier geboren wurde und das ganze Leben in Deutschland verbracht hat? Wer macht das dann? Die Botschaft?
Ausweis bzw. Reisepass müssen zur Trauung beim Standesamt zwingend vorgelegt werden. Von daher wirds wohl nix.
Wenn eine Scheinehe vermutet wird, könnte das bei der Behörde zu Schwierigkeiten führen.
Sie muss sich auf jeden Fall einen gültigen Pass besorgen, sonst geht gar nichts.
Ohne gültigen Pass wird es wohl mit der Heirat nichts werden. Außerdem muss die Ehefähigkeit bescheinigt werden.