Kann man mit 17 Jahren einen gültigen Honorarvertrag abschließen, Am besten mit Gesetzesgrundlage o.ä?

2 Antworten

Du bist beschränkt geschäftsfähig bis du achtzehn bist.
Du darfst OHNE ZUSTIMMUNG DEINER ELTERN lediglich:
A: Nach § 107 BGB Verträge abschließen, die für dich NUR von Vorteil sind.
B: Nach § 110 BGB Verträge abschließen, bei denen es sich um Summen handelt die einem Taschengeld nahe kommen ( Geld, über dass du frei verfügen darfst) Sonderfall: Wenn dein Vormund ausdrücklich dagegen ist darfst du auch das nicht.
Beide Fälle treffen auf einen Honorarvertrag meines Erachtens nach nicht zu. Du kannst einen gültigen Vertrag abschließen, ja, mit der Zustimmung (am besten schrifltich) deiner Eltern. Dein Arbeitgeber muss ein solches Schriftstück o.ä. eigtl so oder so verlangen. Dann ist dem Ganzen nichts entgegenzusetzen.

Nach § 110 BGB Verträge abschließen, bei denen es sich um Summen handelt die einem Taschengeld nahe kommen

Schade nur, dass das so im § 110 BGB eben nicht steht.

Kannst Du grundsätzlich machen, wenn Deine Eltern entweder vorher einwilligen oder den Vertrag hinterher genehmigen. Ein weiteres Problem gibt es noch, wenn es sich um ein selbstständiges Erwerbsgeschäft handelt, hier benötigst Du die Zustimmung des Familiengerichts.