Kann man mich als Azubi wegen unentschuldigten Fehlen in der Berufsschule kündigen? Bitte um Hilfe

17 Antworten

Du solltest Dir das nicht zu oft erlauben. Man kann Dir aus solchen Gründen kündigen. Das ist jetzt nicht mehr wie in der normalen Schule.

Wäre wohl sinnvoller gewesen, sich vorher darüber Gedanken zu machen.

Das ist ein Grund für eine Abmahnung - wenn du deine Probezeit um hast bist du jedoch (leider, muss ich bei manchen Leuten dazu sagen) so gut wie unkündbar...da würde ich als Chef dich im Zweifelsfall erst im Wiederholungsfall rausschmeißen. Probleme kann es bei der Zulassung zu Prüfungen geben.

In der Probezeit wärst du bei mir draußen...wenn dein Chef ein A**** ist kann er das aber durchaus als außerordentlichen Kündigungsgrund nehmen...

es ist völlig unerheblich ob du in der Berufsschule oder im Betrieb unentschuldigt fehlst. Du brauchst in jedem Fall ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da ansonsten der Betrieb dich deswegen abmahnen und -in der Probezeit fristlos- kündigen kann.

Darf man fragen wie es dazu kommt dass du nicht in die Schule gehst?

Da es zu deinen Pflichten gehört die du vertraglich zu erfüllen hast, kann es zumindest zu einer Abmahnung kommen. Ist genau so, wie wenn du im betrieb selber unentschuldigt fehlst. Auch kann dir der Lohn für die zwei tage gestrichen werden