Kann man Kinder (14J.) aus Inobhutnahme auch gegen den Willen des Kindes nach Hause holen?

6 Antworten

Gegen den Willen eines Kindes sollte man sowas eigentlich nicht machen.

Sofern man in dem Alter überhaupt noch von Kind sprechen kann.... Jugendlicher wäre passender.

klar wenn du das sorgerecht hast!

Wieso sollte man das tun!?!?!?

Gegenfrage: Warum gibt es Pornoringe, in denen Kinder vergewalltigt werden ?

Warum sollte man das machen, wenn es GEGEN DEN WILLEN DES KINDES(!) ist. Das Kind ist ja schließlich auch nicht ohne Grund in Obhut gekommen/gegangen..! Und so einfach mitnehmen geht ja dann auch nicht. Das wird i. d. R. mit der Einrichtung und dem Jugendamt abgesprochen. Aber wenn das Kind nicht möchte, was steht dahinter?? Das sollte man sich überlegen.. Eine langsame Anbahnung, die Beziehung zum Kind wieder herzustellen sollte der "Mitnahme" dann zuvorkommen. Man kann /sollte da mit den Beteuern der Einrichtung zusammenarbeiten. Das ist deren Job.

Zitat.

"Warum sollte man das machen ?"

Ganz einfach. Weil sich immer öfter herausgestellt hat, dass die Inobhutnahme gesetzeswidrig erfolgte bzw. das Kindeswohl in dieser EInrichtung gefährdet ist.

Es gibt zahlreiche solcher EInrichtungen, die nicht dem Wohle der Kinder dienen sondern ausschließlich ihr eigenes Wohl im Sinn haben.

vgl hierzu https://www.youtube.com/watch?v=z08jaZMbrBE

wenn Du das Sorgerecht hast denke ich schon . Aber man sollte vielleicht auch wissen was vorgefallen ist