Kann man jemanden anzeigen wenn man stark geschubst wurde?
Zoff mit einem Mädchen was mich nicht kennt und was ich nicht kenne alleine aus dem Grund,dass sie meine Meinung nicht akzeptiert,besteht der Streit.Ich habe meine Meinung zu ihr geäußert,da ich gefragt wurde und ich gebe zu,ich habe sie zu extrem formuliert,da ich meinte,dass ich sie einfach hässlich finde und sie nicht mag,alleine aus den ganzen arroganten Gründen die mir erzählt werden wie sie ist.Auf dieses Kommentar,dass ich sie hässlich finde,kam sie irgendwie nicht drauf klar und hat von irgendwem meine Nummer bekommen und mich direkt angeschrieben und hat mir erstmal nen Text geschrieben,dass ich ein Dre*kskind sei und noch vieles mehr...Dann meinte sie 'Man sieht sich ja nochmal irgendwo!'...Heute war Schützenfest und sie hat mich auf meiner Schulter und Brust so stark geschubst,dass ich über einen Meter zurückgetaumelt bin,Zeugen können dies beweisen.Sie ist weiter gegangen und hat nichts weiter gesagt.Als ich dann mit meinem Freund zu meinem Freund nach Hause gehen wollte,hat dieses Mädchen mich mit ihrem Freund blöd angemacht und mir alberne Spitznamen an den Kopf geworfen.Ich weiß nicht welche weil ich nicht richtig zugehört habe weil ich einen riesen Hass in mir hatte. Nochmal zu vorhin: Als sie handgreiflich wurde,habe ich nicht handlich oder wörtlich gehandelt ich habe komplett nichts gemacht.Jetzt ist die Frage: Könnte ich sie theoretisch anzeigen wegen Körperverletzung oder irgendetwas anderes?Es ist Kinderkram sagen meine Eltern und machen deswegen nichts und ich kann mit 16 Jahren dann wohl auch nich viel machen was ich auch nicht machen werde aber mich interessiert es trotzdem.Und ist es wirklich Kinderkram?
6 Antworten
Hallo,
Tipp von einer Buddhistin: Wer sich überhaupt über Dinge aufregt, muss sich nicht wundern, wenn er leidet...
LG, bloodsuckerin
Sie hat dir keine Knochen gebrochen und keine Schäden hinterlassen, außer bei deinem Ego. Kinderkram! Die Polizei hat Besseres zu tun.
Ihr beide nehmt euch nicht viel. Du hast sie beleidigt, dann hat sie dich geschubst und dich dann beleidigt. Ihr seit Quitt. geht euch Zukünftig aus dem Weg, bevor es doch noch zu einer Anzeige, von welcher Seite auch immer kommt.
Meine Güte, das sind die üblichen Zankereien unter pubertierenden Teenagern. Mach nicht so ein Fass auf, wegen nichts!
Naja, ihr beide zickt euch an, wegen >Kinderkram<.Mit einer Anzeige meine ich, das es soweit nicht kommen muss. Ich spreche jetzt für Dich, weil du gefragt hast. Wenn sie Dich nochmal anpöpelt, was auch immer, dann ignoriere es. So schwer es dir fällt. Du schreibst doch, das sie dich nicht kennt. Also, was hast du, sie mit dir, zu schaffen? Meiner Meinung nach garnichts. Außer das du in Rage gerätst und evtl. etwas tust was du dann bereust. Die Beleidigungen die sie dir schreibt, weil sie ja deine Nummer hat, die hebst du auf. Das wäre dann die Basis für eine evtl. Anzeige.
Meiner Meinung nach ist es Kinderkram. Du hast deine Meinung zu sehr geäußert, sie hat sich gewehrt, zuerst verbal und dann nunmal physisch. Ich würde es jetzt dabei belassen. Falls das nochmal passiert, dann kann man über eine Anzeige nachdenken
Du kannst sie anzeigen das würde dann als leichte Körperverletzung zählen.
ein Irrtum ist das ein körperlich sichtbarer schaden eingetreten sein muss. ein psychischer schaden aufgrund des körperlichen ein wirken reicht aus.
jedoch werden solche anzeigen zu meist fallen gelassen zumal es sich hier um tennie Streit handelt und der Staatsanwalt deshalb bestimmt nicht tätig werden wird.
Ich würde sie auch nicht anzeigen,mich hats nur interessiert.Falls sie jetzt ohne dass ich weiterhin was mache nochmal tätig werden sollte...Dann gibts für sie die Anzeige.
Du hast sie beleidigt, sie könnte Dich auch anzeigen. Du hast angefangen und jetzt schaukelt sich die Sache hoch.
Wenn von ihrer Seite her noch irgendwelche Beleidigungen kommen oder Handgreifliches,dann könnte man sie anzeigen?(Was ich dann erst machen werde)