Kann man jemanden anzeigen, wenn man eingesperrt wurde?

6 Antworten

Natürlich, dass ist Freiheitsberaubung.

§239 Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also: Klar kannst du ihn anzeigen. Aber nachdem du etwas mit informationen geizt: Wer hat dich eingesperrt? Wenn deine Eltern dir z.B. Hausarrest gegeben haben und die Haustür abschließen ist das strafrechtlich gesehen: Gar nichs! Das ist dann ihr Erziehungsauftrag.

Was will ich damit sagen: Mit den wenigen Informationen, die du uns gegeben hast, können wir nur raten. Die einzig vernünftige Antworte wäre eigentlich: "Kommt drauf an..." gewesen...

Klar geht das!

Nennt sich dann Freiheitsberaubung.

Wenn dann noch jemand extra nicht aufgemacht bzw. irgendwie nicht geholfen hat, ist es auch unterlassene Hilfeleistung.

Ja klar. Das ist Freiheitsberaubung

ja das ist (wenn er dich ohne triftigen grund) eingesperrt hat Freiheitsberaubung 

er kann dich auch mit grund einsperren total egal

@JonaCISV

Wenn die Polizei einen in Gewahrsam nimmt und über Nacht zur Ausnüchterung einsperrt, ist das also egal und dennoch eine Straftat? Interessant...