Kann man jemanden anzeigen, der schon im Gefängnis sitzt?

4 Antworten

Kann man jemanden anzeigen, der schon im Gefängnis sitzt?

Ja.

muss man warten bis er zuerst vom Gefängnis rauskommt?

Nein. Da Straftaten verjähren können, wäre das eine dumme Idee.

Und wenn es zwei Personen gibt, die ihn danach anzeigen wollen? Wer hat Vorrecht, Person 2 oder 3?

Es gibt keine 'Rangfolge'.

Wenn also bei Person 2 drei Jahre und bei Person 3 vier Jahre hinzukommen, werden beide einfach dazugezählt?

@verreisterNutzer

Natürlich nicht. Haftstrafen werden nicht einfach so verlängert.

Es kommt dann evt. zu einem neuen Gerichtsverfahren.

Also "Selbstverletzung" ist zum Glück gar nicht strafbar ;-)

Wenn man zwei Mal etwas stiehlt, also bspw. jeweils ein Apfel in zwei verschiedenen Geschäften, sind es auch zwei Straftaten. Stiehlst Du aber gleichzeitig zwei Äpfel in einem Geschäft, ist es nur eine Straftat.

Oh, ich meinte nicht Selbstverletzung sondern einfach nur Verletzung bzw Personenverletzung - tut mir leid, Autokorrektur XD

Okay, danke - auch wenn das mit dem zweiten Apfel später rauskommt? Ist es dann sinnlos, es anzuzeigen?

@verreisterNutzer

Solange die Straftat noch nicht verjährt ist, ist es nicht sinnlos. Im Zweifel sollte die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ermitteln und wird dann entscheiden.

Wenn es um eine andere Straftat geht, kann man denjenigen natürlich auch noch einmal anzeigen. Entscheidend ist, dass er für diese Straftat noch nicht verurteilt wurde. Ob er wegen (einer anderen) Straftat bereits im Gefängnis sitzt, ist egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und wenn es dieselbe Straftat ist, aber an verschiedenen Personen durchgeführt wurde? Zb zwei Mal Selbstverletzung oder Diebstahl?

@verreisterNutzer

Das ist nicht dieselbe Straftat, das ist nur derselbe Straftatbestand.

@PatrickLassan

Okay, danke!

Nur noch eine letzte Frage: wenn die Person zum Beispiel zwei Menschen zur selben Zeit verletzt oder entführt hat, sie also zusammen waren und alles iwie gleichzeitig passiert ist - aber nur eine zeigt an, sagt nichts über die andere und man weiß nicht, dass es auch eine andere Person gab. Ist es trotzdem derselbe Straftatbestand?

@verreisterNutzer

Solange der Täter die Opfer nicht zur selben Zeit und an demselben Ort verletzt hat, ist das egal.

@uni1234

Doch, hat er

@verreisterNutzer
aber nur eine zeigt an, sagt nichts über die andere und man weiß nicht, dass es auch eine andere Person gab. I

Extrem unwahrscheinlich, dass die eine Person, die Anzeige erstattet hat, die andere Person nicht einmal während der Gerichtsverhandlung erwähnt.

@PatrickLassan

Und wenn die eine Person nicht mal von der anderen wusste? Also wird der Täter zweimal bestraft?

@verreisterNutzer

Zitat aus dem Kommentar von uni1234:

Solange der Täter die Opfer nicht zur selben Zeit und an demselben Ort verletzt hat, ist das egal.

Dein Kommentar dazu:

Doch, hat er

Für mich bedeutet das, dass zwei Personen vom selben Täter zur selben Zeit am selben Ort verletzt wurden. Daraus ergibt sich, dass beide Opfer voneinander gewusst haben müssen.

@PatrickLassan

Eine könnte ohnmächtig gewesen sein oder in einem anderen Zimmer. Es interessiert mich einfach nur die rechtliche Grundlage :)

Klar geht das