Kann man jemand Anzeigen wegen 50€ (Betrug)

10 Antworten

erstmal - so wie du schreibst bist du sicher unter 18 - und unter 18 hast DU auf ebay schon dreimal nichts zu suchen!

und: grundsätzlich kann man jemanden sogar wegen 2 cent anzeigen - letztlich ist es dein ermessen, ob du anzeige erstattest. aber sowas wüsstest du, wenn du diesbezüglich mal google bemüht hättest...

und ich hoffe, dir ist bewusst, dass begriffe wie "betrug" als beleidigung geführt werden und rechtliche schritte nach sich ziehen können, da beleidigungen straftaten sind. denn wenn der verkäufer DIR nachweisen kann, dass du ihn zu unrecht hier öffentlich als betrüger anprangerst, kanns dir richtig wehtun - nur damit du bescheid weißt, was auf dich zukommen kann...

  1. Meine Frage hat nix und zwar ganz und garnicht mits ebay zu tun. 2. Ich habe hier nur eine Frage gestellt ....und keine genauen Angaben gemacht ;) Das nennt man Informieren, 3. Ich würde nicht fragen wenn ich nicht Betrogen worden wäre ;) Und das Beste ..alles schriftlich nachweisbar (und hat nix mit ebay oder sonstigen Sachen zu tun die im Netz sind ;)

Achja dir möchte ich den Tipp geben die Fragen richtig zu lesen da steht nämlich das überflüssige Kommentare unerwünscht sind wie das bei dir der Fall is ;)Also wenn du schon nicht lesen kannst solltest du alters entsprechend nicht mal 12 sein ;)

@Daddy086

1. ok mein fehler 2. informieren = googlen, freunde und bekannt6e fragen - und wenn da nichts zu finden ist, dann hier fragen. 3. bist nicht der erste und auch nicht der letzte.

auch an dich möchte ich die bitte ans herz legen hier nicht die zeit der leute zu vergeuden - denn unerwünschte threads sind ebensowenig gefragt!

P.S.: ausfallend brauchst nicht werden - das zeigt nur wie unprofessionell du bist^^

@Chopper1983

vor allem: was an meiner antwort bis auf die sache mit ebay war jetzt unnötig?

Das muss nicht unbedingt Betrug sein.

Zunächst mal handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch, du kannst also einen Mahnbescheid erwirken über den Restbetrag.

Wenn der Schuldner (nach deiner Überzeugung) von Anfang an nicht vorhatte zu bezahlen, vielleicht gar nicht konnte, handelt es sich um "Eingehungsbetrug" - das ist dann eine Sache für die Polizei.

Der Betrag ist unwichtig. Natürlich kannst du das anzeigen.

betrug muss eine vorherige absicht beinhalten, die kannst du nicht nachweisen. aber es ist in deinem fall schlichtweg unterschlagung!

wenn es, wie du es schilderst, einen vertrag gibt ist der rechtlich bindend. eine anzeige wird wahrscheinlich wenig bringen, eher einen brief vom rechtsanwalt verfassen lassen.

die frage ist halt ob es dir ums prinzip oder ums geld geht. sobald es zu einem rechtsstreit kommt bist du mit den anwaltskosten schnell jenseits der 50 euro und hast auch noch einen mordsstress damit.

naja aber solange man gewinnt....

dem fs würde es letztendlich wohl die 50€ zurücckbringen und dem schulnder wenn er es darauf ankommen lässt halt ein paar Euro kosten, evtl auch ein paar Tausend wenn es vors gericht geht

das ist eine zivilrechtliche angelegenheit und hat mit dem straftatbestand "betrug" überhaupt nichts zu tun. deshalb werden da auch keine behörden tätig. du kannst versuchen ein mahnverfahren einzuleiten, mußt dazu aber auch selbst bestimmte regeln befolgen: mehrfache (nachweisbare) mahnung usw. im ungünstigsten fall gibst du viel geld auch für einen gerichtlichen mahnbescheid aus und bekommst am ende nichts. wenn`s dir wirklich SEHR wichtig ist, gehst du zu einem anwalt und lässt DEN das ganze erledigen.