Kann man jeden Tag kündigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Bavaria2011, die Kündigungsfrist ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Kündigung selbst kann Du aber jederzeit abgegeben und sollte zur Sicherheit per Einschreiben-Rückschein erfolgen. Täglich könntest Du nur bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund vornehmen, wobei dann der Grund angegeben werden muss.

Viele Grüße leonspeedy

Also wenn dann geb ich die ja gleich persönlich in meiner Firma ab.ich versuch es morgen einfach und werd sehen was mir gesagt wird.

@Bavaria2011

Hallo Bavaria2011,

dann hoffe ich mal, dass alles Gut geht, und dass kein Schnellschuss ist. Toi, toi, toi. Sie sollen Dir bitte den letzten Arbeitstag mitteilen, ggf. hast Du ja auch noch Urlaubsansprüche.

Viel Glück morgen!

@leonspeedy

Danke Dir.Ja ich hab noch 9 Tage vom letzten Jahr und 65 Überstunden.Vielen Dank für deine Antwort.

Da steht nichts spezielles weiter drin.Ist die Kündigung noch wirksam wenn ich sie morgen abgebe?Sonst gehen ja noch extra 2 Wochen ins Land.Das wäre auf deutsch gesagt Sch***

Was heisst "nichts spezielles weiter"? Irgendwas zur Kuendigungsfrist muss da ja drin stehen. Wenn da steht, es gelten die gesetzlichen Kuendigungsfristen, dann gelten die auch und du kannst jetzt fruehestens zum 15. Maerz kuendigen.

Was steht denn da nun woertlich zur Kuendigungsfrist im Vertrag?

Die gestzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt nach einer vereinbarten Probezeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Hiernach kannst du also wirklich nur ordentlich zu den genannten Terminen kuendigen und nicht zu jedem beliebigen Tag.

Arbeitsvertraglich koennen jedoch auch laengere Fristen wirksam vereinbart werden, auch solche, bei denen zu jedem beliebigen Tag gekuendigt werden darf. Soll die arbeitsvertraglich vereinbarte Frist fuer beide Seiten gelten, darf sie aber nicht kuerzer sein als die gesetzliche (2 Monate zu jedem beliebigen Tag ginge hier also, 1 Monat zu jedem beliebigen Tag hingegen nicht). Einseitig fuer den Arbeitnehmer darf aber auch eine kuerzere Kuendigungsfrist als die gesetzliche vereinbart werden (macht aber wahrscheinlich niemand).

Tarifvertraglich darf nach beiden Seiten von der gesetzlichen Kuendigungsfrist abgewichen werden.

meist kannst Du nur "ZUM MONATSENDE" kündigen, also zum letzten.