Kann man in der Zollausbildung kündigen und dann bei der Polizei anfangen, welche konsequenzen hätte das für mich?

5 Antworten

Ich würde dazu tendieren, dass du die Zollausbildung beginnst und plangemäß beendest. Der Zoll nimmt "polizeiähnliche" Aufgaben wahr. Wenn du die Zollausbildung beendet hast, dann gehst du zur Personalabteilung und erkundigst dich dort, wie du weiterhin verfahren sollst. Vielleicht besteht sogar die Möglichkeit einer Versetzung zur Polizei.

Du kannst dich natürlich auch jetzt schon bei der Personalabteilung erkundigen, wie du deine berufliche Zukunft planen sollst. Dann weißt du schon jetzt ganz genau, was zu tun ist.

Viel Glück und Erfolg! :-)

P.S. Meines Wissens hast du während der Ausbildung noch keinen Beamtenstatus. Ich kann man aber irren!

Zoll und Polizei sind gänzlich unterschiedliche Behörden. Von einem internen Wechsel kann man da überhaupt nicht sprechen. Eine Versetzung ist so definitiv nicht möglich.

Wenn er JETZT ist die PA geht und sagt, er will evtl. nicht bleiben, finden die einen Grund, ihn ganz rauszukicken.

Man ist Beamter auf Wideruf. Vom ersten Tag an.

Gruß S.

@Sirius66

Ein Wechsel von Zoll zur Landespolizei würde alleine schon daher nicht klappen, da der Zoll eine Bundesbehörde ist und die Landespolizei, wie der Name schon sagt eine Landesbheörde ist.

@AllesGutT

Ist mir bekannt. Hab ich auch so geschrieben.

Bin ja verbeamtet in der Zollausbildung

Während der Ausbildung wirst du nicht verbeamtet. Ein duales Studium ist möglich mit Kriminalistik oder Jura was dich in den gehobenen Polizeivollzugsdienst befördert. Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit sich zu informieren deswegen zieht das selbstverständlich keine Konsequenzen mit sich.

Äh nee ....

Man ist sehr wohl Beamter - auf Widerruf. Vom ersten Tag an.

Ein duales Studium ist im Gehobenen Dienst der Polizei/Zoll/Justiz sehr wohl möglich. Man benötigt dazu kein Kriminalistik-Krams, das geht ohnehin nur als Master. Unsinn also.

Wenn man mit einem abgeschlossenem Studium kommt, käme man in den HÖHEREN Dienst.

Konsequenzen hat es sehr wohl, sie können Bezüge zurückfordern.

Gruß S,

Während der Ausbildung wirst du nicht verbeamtet.

Das ist so nicht ganz richtig:

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 6 Arten des Beamtenverhältnisses

(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5. Es bildet die Regel.

(2)

Das Beamtenverhältnis auf Zeit ist in gesetzlich besonders bestimmten

Fällen zulässig und dient der befristeten Wahrnehmung von Aufgaben nach §

5. Für das Beamtenverhältnis auf Zeit gelten die Vorschriften über das

Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entsprechend, soweit nicht gesetzlich

etwas anderes bestimmt ist.

(3) Das Beamtenverhältnis auf Probe dient der Ableistung einer Probezeit

1.
zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder
2.
zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion.

(4)

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient
1.
der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder
2.
der vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5.

(5)

Das Ehrenbeamtenverhältnis dient der unentgeltlichen Wahrnehmung von

Aufgaben nach § 5. Es kann nicht in ein Beamtenverhältnis anderer Art

und ein solches kann nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt

werden.

@lesterb42

Man wird am ersten Tag zum Beamten auf Widerruf (2 Jahre) ernannt. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist wird man Beamter auf Probe und nach drei Jahren zum Beamten auf Lebzeit ernannt.

Hallo. 

Du wirst in der Lehre nicht verbeamtet, muss aber innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
Ich würde das auch erst ganz  durchziehen.
Der Zoll und die Polizei arbeiten  oft zusammen
Meistes wird am Prüfungsende gefragt wo du hinwillst/möchtest.
Oft bekommst du 3 Vorschläge. Aber der Dienstherr kann dich auch wo anders hin versetzen.Wenn du beim Zoll usw,

Wenn du vorher kündigst musst  du die Ausbildungksosten erstatten



Ich würde an deiner Stelle  zum Zoll gehen.

Verbeamtet wirst du innerhalb von 5 Jahren, nach Gesetz .
Ausnahmen kann es immer geben.

















Falsch! Man wird direkt am 1.8 verbeamtet - sprich am ertsen Tag derAusbildung zum Zollbeamten!

Ggf. musst du deine bis dahin erhaltenen Anwärterbezüge komplett zurückzahlen

Mal ein stimmige Antwort!

Gruß S.

Ist nur im gehobenen Dienst so! Nach glaub ich 5 Jahren kann man allerdings auch da kündigen ohne etwas zurückzahlen zu müssen

Lern etwas einfacheres .

Leute die so Entscheidungsschwach verzettelt sind , braucht keine Ordungsbehörde .