kann man in der Ausbildung eine Abmahnung geben weil man vergaß Berichtsheft zu zeigen?

6 Antworten

Hallo.

Ein Abmahnung wegen fehlender oder mangelnder geführter Berichtshefte sind durchaus zulässig und können sogar durchaus zur Kündigung führen wenn Berichtshefte nach mehrmaliger Abmahnung weiterhin nicht ordnungsgemäß geführt werden oder ganz vergessen werden.

Das ist zum Glück bei dir ja nicht der Fall, du hast lediglich dein Berichtsheft vergessen aber dennoch ist die Abmahnung rechtlich stimmig. Ob er nicht hätte vorher mit dir sprechen können und ggf. ein Auge zudrücken können, steht jetzt mal auf einem anderen Blatt.

Hierzu habe ich mal folgendes Zitat kopiert:

Quelle Zitat: http://www.pfalz.ihk24.de/ausbildung/Zeitstrahl_Betriebe/Fragen_waehrend_der_Ausbildung/1584440/Ausbildungsnachweis_Berichtsheft.html

Rechtsprechung zum Thema: Bei Schlampigkeit droht Kündigung

Schludrig geführte Ausbildungsnachweise können nach wiederholter erfolgloser Abmahnung des Azubis eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dieses scharfe Schwert gaben Richter des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Ausbildern in die Hand. In der Begründung des entsprechenden Urteils (Az.: 2 Sa 22/02) wird betont, dass das beharrliche Verstoßen gegen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis auch nach Ablauf der Probezeit eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Dennoch denke ich, das der Arbeitgeber bei einmal vergessen des Berichtheftes, zu streng gehandelt hat und hätte durchaus ein Auge zudrücken können. Wenn es denn nur einmalig vorgekommen ist.

Wenn du bereits mehrmals dein Berichtheft vergessen hast dann ist die Reaktion dir eine Abmahnung zu erteilen, durchaus in Ordnung.

Liebe Grüße FD

Ob du 18 bist oder nicht ist für eine Abmahnung völlig uninteressant.

Die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Das ist dir ja sicher bekannt. Inwieweit eine schriftliche Abmahnung berechtigt ist, kann ich so nicht beurteilen, dazu fehlen einige Infos.

Selbstverständlich kann man Pflichtversäumnisse aus Ausbildungsvertrag abmahnen. "Ausbildende müssen Auszubildende zum Führen von Berichtsheften anhalten, soweit Berichtshefte im Rahmen der Ausbildung verlangt werden." § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG bedeutet nichts anders als: Es hat dann vom Auszubildenden und ggf. Erziehunsberechtigten bereits unterschrieben vorzuliegen, wenn der Ausbilder und Berufsschulleherer das verlangen :-O

G imager761

Eine Abmahnung der Schule hat nichts mit deiner Volljährigkeit zu tun. Du stehst also als "Noch-Jugendlicher" nicht unter besonderem Schutz, wie du vielleicht denkst. - In der Schule gelten ausschließlich die Regeln der Schule. Deshalb denke ich auch, dein Lehrer weiß was er darf. Wenn du dem nicht traust, kannst du dich ja bei der Schulleitung noch einmal kundig machen. - Ich hoffe, es fehlt dir dazu nicht der Mut.

Schatzi, ne Abmahnung hat nix mit Alter zu tun.

Obs gleich ne Abmahnung braucht, sei dahingestellt. Aber jetzt hast Du vermutlich kapiert: dabei haben.