Kann man für sich privat eine Türsprechanlage mit Kamera (Bewegungsmelder/Kabellos) in einem Mehrfamilienhaus unten am Eingang einstellen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja kann man machen 63%
Nein 38%

6 Antworten

Nein

tendenziell eher nein, weil für die montage die zustimmung des vermieters erforderlich ist.

bei lösungen, die ins internet und oder die cloud gehen muss ebenfalls die gesamte hausgemeinschaft zustimmen. ganz abgesehen davon muss die intregration in die klingelanlage faschmännisch erfolgen, um keine störungen zu verursachen. da kann schon "nur" das abzweigen von strom für die kamera zum problem werden.

ist noch garnicht lange her, da hat ein kollege von mir die unangenehme erfahrung gesammelt, dass der schreiner einfach den 230 volt taster für die treppenhausbeleuchtung durch einen kleinspannungstaster im neuen türlelemnt ersetzt hat...

lg, anna

Dafür bedarf es keine Montage, da alles kabellos geschieht und über Batterien und WLAN läuft.

@Patrikreiser

viel spass beim alle nase lang aufladen oder batterien wechseln. abgesehen davon wird das teil wenn nicht fest montiert mit sicherheit bald einen neuen freund finden. und das problem mit der kamera, die alles mögliche aufnimmt und ins internet versendet ist immernoch gegeben.

lg, anna

@Peppie85

Der Erfassungsbereich muss so eingerichtet werden, dass keine zufällig vorbeigehende Personen aufgenommen werden, sondern nur diejenige Person, die an der Haustüre klingelt. Dann ist es egal, wenn es aufgenommen wird, denn man betritt meinen Besitz.

@Patrikreiser

NEIN! denn selbst WENN es eine eigentumswohnung ist, so ist nur deine Wohnung der Besitz! der eingangsbereich etc. ist entweder anteiliger besitz oder und du hast lediglich besitzgebundene nutzungsrechte. das hängt davon ab, wie das eigentum audgeteilt worden ist.

hier steht der anteilige erwerb dem wohnflächenerwerb gegenüber. bei kleineren imobilien z.B. einem 3familienhaus, das sich drei brüder gemeinsam kaufen, gehört jedem ein drittel der gemeinsam genutzten flächen wie treppenhäusern, grundstück etc. bei größeren objekten gehört das Objekt als solches z.B. einer immobilien holding, während NUR die wohnung das eigentum darstellt.

und UNABHÄNIG davon! hat z.B. die N...e die zu herrn Mayer in den 3. stock will, ein recht darauf, sicher zu gehen, dass ihr bild nicht in igrned einer cloud oder so auftaucht, was eben bei einer vernetzten lösung nicht unbedingt nachweislich verhinderbar ist.

einzige ausnahme, wenn alle berechtigten, d.h. alle besitzer am eigentum, das gilt auch für herrn mayer, zustimmen. dann muss die dame auch damit leben.

lg, anna

Ja kann man machen

Du musst es aber als Vorschlag bei der Eigentümergemeinschaft einbringen und deren Zustimmung erhalten. Vielleicht gibt es noch andere in der Wohnanlage, die Interesse an so einer Lösung haben, dann könnt ihr die Kosten teilen.

Ja kann man machen

Falls der Hauseigentümer einverstanden ist und mit allen Bewohnern des Hauses die Nutzungs- und Kostenfrage einvernehmlich geklärt ist.

Wieso die Nutzungs/- und Kostenfrage?

@Patrikreiser

Die Klingelanlage des Gebäudes, an der auch noch andere Hausbewohner angeschlossen sein dürften, muß einheitlich umgerüstet werden.

Die Nutzer haben sich in solchem Falle die Kosten zu teilen; niemand muß dem zustimmen!

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, solche Kosten der Umrüstung in Abstimmung mit dem Hauseigentümer allein zu tragen.

@schelm1

Nein, es ist nur eine separate Türsprechanlage mit Batterie und WLAN-Funktion.

@Patrikreiser

Die können Sie nicht einfach ohne gemeinschaftliche Abstimmung und Zustimmung des Eigentümers anbringen!

Schließlich gestattet Ihnen eine solche Einrichtung die Beobachtung von Menschen an der Haustüre.

Das könnte einigen Leuten nicht passen!

@schelm1

Wenn ich der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses bin? Oder sollte ich meine Klingel nicht am Eingangstür ansetzen, sondern an meiner Haustür?
Wäre das denn möglich?

Aber auch da können Menschen an meiner Haustür entlanglaufen und mir die Beobachtung täglich gestatten?

@Patrikreiser

Als alleiniger Hauseigentümer können Sie im Rahmen gesetzlicher Zulässigkeit anbringen, was immer Sie wollen.

Gehört Ihnen ein Gebäude nicht alleine oder Sie wohnen gar nur zur Miete, dann sind Sie auf die Zustimmung Dritter angewiesen.

@schelm1

Ja Du hast recht. Wie wärs es, wenn ich aber die Türsprechanlage bzw. meine Klingel an meiner Eingangstür ansetze? Ich werde es aber klären. Danke.

Nein

Zum einen brauchst Du dafür die Genehmigung des Vermieters, zum anderen stellt sich mir die Frage, wie Du das technisch lösen willst?

Wenn Du so eine Kamera anbringen und mit dem Handy verbinden willst, muss diese Kamera mit dem Internet verbunden sein. Wie soll das an der Hauseingangstür funktionieren?

Technisch ist es ganz einfach, da alles ohne Kabelanschlüsse oder sonst was vonstatten geht.

@Patrikreiser

Schon klar, aber wenn Du diese Klingel Smart-Home-technisch mit dem Handy verbinden willst, brauchst Du doch unten an der Haustür eine Internetverbindung/WLan. Sonst ist die Kamera/Klingel doch Offline und Du kannst gar nichts übertragen.

Wie willst Du das bewerkstelligen?

@ChristianLE

Ja das stimmt schon aber ich habe da schon eine gute Idee. Oder man kann es an der eigenen Haustür ansetzen und dann sollte es funktionieren.

@Patrikreiser

An der Wohnungstür sollte das gehen, da stellt sich aber die Frage, ob das Sinn macht, wenn die Person, z.B. der Postbote schon gar nicht in das Haus kommt.

Aber auch dazu brauchst Du die Genehmigung des Vermieters.

Nein

Das muss von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden.