Kann man fast 20 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsangestellte trotz nicht bestandener Prüfung in der Ausbildung als Beruf anerkennen lassen?
Guten Tag,
ich arbeite seit dem Jahr 1997 als Rechtsanwaltsangestellte, hatte damals in der Ausbildung jedoch die Abschlussprüfung nicht bestanden. Trotzdem arbeite ich in diesem Beruf ganz normal weiter.
Hätte ich irgendwelche Möglichkeiten durch die lange Berufserfahrung diesen Beruf anerkennen zu lassen oder welche Wege gibt es -ohne nochmalige Wiederholung der Prüfung- etwas Vergleichbares zu erreichen?
Bin für jede gute Antwort sehr dankbar :(
LG
2 Antworten
Nein, ohne bestandene Prüfung läuft da nichts. Es gibt die Möglichkeit der "Externenprüfung", um den Abschluss nachzuholen. Dazu kannst du die Anwaltskammer kontaktieren.
Hatte schon angefragt, sie hatte angeboten die Prüfung zu machen. Ich bin jedoch alleinerziehend, habe einen Haupt- & Nebenjob, um über die Runden zu kommen & gehe auf die 40 zu :(
Deshalb die Frage. Es gibt ja eine Menge Berufe, in denen es möglich ist. Ich mache ja alles, was andere Kollegen mit abgeschlossener Ausbildung erledigen.. Es müsste doch irgendwas möglich sein :(
Gibts nichts im Gesetz, was die weiteren Berufsjahre erleichtern & die vergangenen anerkennen?
Wenn die Ausbildung nicht bestanden wurde, darf der Berufsgrad auch nicht getragen werden.
Aus menschlichen Gründen kann ich das auch alles nachvollziehen, aber um eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen zu können, müssen eben die gemäß der Ausbildungsordnung aufgeführten Kriterien erfüllt sein, was leider nicht der Fall ist.
Im Zeugnis steht: 'Berufsschulabschluss erworben', Abschluss der Prüfung war aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Bin seit 1997 in Kanzlei tätig & verfüge über die Voraussetzungen.. Gründe s. 2. Antwort