kann man etwas als kleinunternehmer absetzen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um Vorsteuer geltend zu machen oder Umsatzsteuer abzuführen musst du unbedingt zur Abgabe der Steuer optieren. Nur wer USt zahlt (Rechnung nach § 14 UStG), kann auch Vorsteuer abziehen. § 15 UStG.

Du kannst dich bis zur Abgabe der Steuererklärung entscheiden §19(2)UStG (eigentlich bis zur Unanfechtbarkeit, aber das ist zu aufwendig.)

(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.

WEnn Du dich dafür entscheidest, dann musst du dich jedoch für fünf Jahre daran halten.

> ur Abgabe der Steuer optieren

Das muss dann aber im ganzenKalenderjahr so sein. ggf müssen dann die Rechnungen an Kunden bis Jahresanfang korrigiert werden.

Grundsätzlich ist der technische Teil der Antwort von JBFletcher richtig! Dir geht es aber wohl eher um die Umsetzung. Die Umsatzsteuer ist für Unternehmer eine Durchgangssteuer. D.h. wenn Du eine Leistung erbringst wird diese von Dir mit dem entsprechenden MwSt.-satz ( 7% oder 19% ) auf der Rechnung ausgewiesen. Diesen Anteil mußt Du an das Finanzamt weiterleiten. Du bist somit quasi der Steuereintreiber des FA. Die MwSt. wird demnach vom Endkunden / Verbraucher gezahlt. Wenn Du jetzt als Kleinunternehmer auf den Vorsteuerabzug verzichtest liegt Dein Vorteil darin, daß Du Deine Leistung gegenüber den Mitbewerbern um eben diese 7 oder 19 Prozent günstiger anbieten kannst. Dieser Vorteil wird aber nur dann wirksam wenn Du hauptsächlich an Endkunden/Verbraucher lieferst die selber keine Vorsteuer geltend machen können. Vorsteuerabzug hat für Kleinunternehmer nur dann einen Vorteil wenn für die Dauer von 5 Jahren ( Bindungsfrist ) absehbar auch genügend Vorsteuer/MwSt. im Wareneinkauf anfällt und die Endkunden ebenfalls Unternehmer sind die ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt sind!

Du kannst deine Kosten absetzen, also mit dem Gewinn gegenrechnen. Aber Vorsicht: Falls du dein Gewerbe aufgibst, werden die nicht abgeschriebenen Teile deiner Anschaffungen als Gewinn angesehen und müssen versteuert werden.

was bedeutet denn "nicht abgeschriebenen Teile meiner Anschaffungen"?

@staq1

z.B. du kaufst dir einen Pkw und ziehst die Vorsteuer. Der Pkw wird auf 6 Jahre abgeschrieben. Dann gehst du meinetwegen nach 3 Jahren pleite (was ich auf keinen Fall hoffen will), dann musst du die gezogene Vorsteuer auf die nicht im Betrieb genutzten drei Jahre dem Staat zurück zahlen, da du das Auto ab sofort ja privat nutzt.

@JBFletcher

Nein, ganz so ist das nicht. Die Bemessungsgrundlage sind nicht die verbleibenden 3 Jahre sondern der Teilwert (Zeitwert) des PKW, der unter Umständen wesentlich höher oder niedriger sein kann.

Und was hat das mit der Frage zu tun? Der Fragesteller hat schon ein Gewerbe. Hier geht es um den Vorsteuerabzug.

Natürlich kannst du auch einiges Absetzen. Dafür hat man ja einem Steuerberater.

ich bin z.B. Webentwickler und benötige zur Entwicklung eine hochwertige Kameraausrüstung, kann ich diese dann absetzen (nur die steuer oder auch komplett)?

@staq1

Natürlich kannst Du alle Werbungskosten, die zum Erhalt des Einkommens notwendig sind, in Abzug bringen. Aber Vorsicht, wenn du zu lange (i.d.R. 2 Jahre) im Minus bleibst, dann kann das Finanzamt dir zwei Fragen senden: a) wovon lebst du? Da kommt schnell der Verdacht des Nichtangebens von Einkünften auf. b) Du hast andere Einkünfte und dann kann es schnell heissen, dass du dies als Liebhaberei betreibst.

Hat dann einige steuerliche Folgen, die hier zu lange dauer

@JBFletcher

@JHFletcher: DH so ist das wohl. Der Beobachtungszeitraum bzgl. Liebhaberei beträgt mindestens 3 Jahre seitens der Finanzverwaltung. Hier sind das aber nicht Werbungskosten sondern Betriebsausgaben. LG Pollo