Kann man einen Wohnungsverkauf rückgängig machen?
Hallo, Folgendes Problem meine Mutter ist 93 Jahre alt und hat zusammen mit meiner Schwester ihre Eigentumswohnung verkauft, obwohl ich strikt dagegen war. Nun hat sich heraus gestelllt, dass sie laut Testament meines Vaters nur Nießbräucherin der Wohnung und ich und meine Schwester eigentliche Eigentümer hätten sein müssen. Meine Schwester ist nun vor kurzem gestorben (sie hatte Krebs und wollte so schnell wie möglich an Geld, weshalb sie unsere Mutter "überredet" hatte die Whg. zu verkaufen. Des weiteren hat meine Schwester für meine Mutter, als Unterschriftberechtigte den Kaufvertrag unterschrieben. Ich habe den ganz Briefverkehr, wo ich deutlich sagen dass ich gegen den Verkauf bin aufgehoben, sowie Testament usw. und würde nun gerne die Wohnung zurück bekommen. Wie hoch sind die Chancen einen solchen Verkauf wieder rückgängig zu machen? Danke für die Hilfe!
3 Antworten
Das scheint Quatsch zu sein. Im Grundbuch steht der Eigentümer einer Immobilie. Nur wenn der Unterschreibt kann man verkaufen, das überwacht der Notar. Wenn ein Niesbrauch eingetragen wäre, würde das auch nach dem VK gelten. Es sein den der Niesbauchberechtigte hat verzichtet.
Wenn es eine Erbengemeinschaft war (Du,die Schwester und Mutti) dann müsste Sie einen gefäschten Erbschein vorgelegt haben?
Geh auf das Grundbuch und prüfe, wie übertragen wurde. Danach zum Notar der übertragen hat und prüfe dort.
Danach zur Polizei eine Strafanzeige erstatten
Die Wohnung wirst du kaum zurück bekommen, es war ja nicht deine. Wenn ich die Erben richtig rechne gehört Mutti/Vati die Wohnung, 50% werden vererbt an (50% Mutter , je 25% die Kinder). Also steht dir die Hälfte der Häfte zu, bzw das Geld aus dem Verkauf.
Die Schwester kannst du nicht mehr verklagen und ob Mutti Geld hat musst du ja besser wissen. Jetzt vom VK die ganze Wohnung zu fordern, also nochmal vom Kuchen abbeissen......eher nicht.
Du musst als erstes mal die Fakten grundlegend klären und die Frage dann neu stellen. Bei dem uns geschilderten Vorgang kennt sich ja keiner aus.
Wer ist im Grundbuch als Eigentümer/Besitzer eingetragen? Du schreibst, die Mutter hatte nur Niessbrauch - normalerweise erbt sie 50 % und die 2 Geschwister ebenfalls je 25 % und das müsste nach dem Tod auch so festgeschrieben worden sein. Was steht also genau im Grundbuch, gibt es ein Testament?
Hat die Schwester die Unterschrift gefälscht - ist Urkundenfälschung - gibt es nur noch die Anfechtung deswegen und Klage vor dem Landgericht.
Du wirst nicht umhin kommen, einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten, denn das sind Prifi´s.
Viel Erfolg!
Wenn sie nur Nießbrauch hat, steht das sicher auch so im Grundbuch ... das heißt sie kann gar nicht übereignen ....
oder der Eblasser steht noch im Gurndbuch, dann müssen erstmal die Zischenschritte eingetragen werden, damit Deine Mutter übereigen könnte (kann sie aber nicht - da Nießbrauch)
Das ist ein Fall für einen Notar ....