Kann man einen Vertrag für eine Tippgemeinschaft rückdatieren?
Hallo zusammen,
ich spiele mit einigen Kumpels zusammen Lotto / Eurojackpot (je nach möglichem Gewinn) nun haben wir jedoch unsere Tippgemeinschaft nicht schriftlich festgelegt, auch weil wir nicht jede Woche spielen sondern nur bei großen Jackpots - es soll sich ja schließlich lohnen!! :) Die Ausfüllung der Scheine geschieht alles über eine Person online von unserem "Spielleiter" aber ist dann nicht automatisch er der alleinige Gewinner wenn solch ein Vertrag nicht existiert und es über sein Konto läuft und zusätzlich die Existenz der Tippgemeinschaft abstreiten würde? Deshalb ist meine Frage ob es möglich ist diesen Vertrag rückzudatieren zwecks Steuerfreiheit und möglichen auftretenden Streitigkeiten im Falle eines Gewinns?
Vielen Dank im voraus!
1 Antwort
Ein Vertrag besteht doch. Dieser wurde mündlich vereinbart. Es gibt wohl auch mehrere Zeugen. Verträge sind bis auf wenige Ausnahmen formfrei und damit nicht an die Schriftform gebunden.
Ein Dokument rückzudatieren, ist problematisch.
Ihr könnt den bestehenden mündlchen Vertrag jedoch jederzeit schriftlich fixieren. Dazu ist keine Rückdatierung nötig.