Kann man einen Sromunterzähler beim Energieversorger anmelden?

4 Antworten

Nein.

Dann must der Elektriker die Wohnungen trennen und dann kann ein 2. Zähler gesetzt werden (Sofern genug Platz da ist).

nein, das geht nicht, denn der Strom würde ja quasi 2 mal gezählt....

Was eine Option wäre, sofern ein Allgemeinbedarfszähler vorhanden ist, den Unterzähler dort anzuschließen, so ginge der Stromverbrauch der Partei, die mit dem Unterzähler beliefert wird, erst mal zu Lasten des Vermieters und kann dem entsprechend mit der Miete verrechnet werden.

Wenn im Zählerschrank noch ein Zählerfeld frei ist, und dieser nicht wesentlich älter ist, als 20 Jahre, dann sollte die Nachrüstung der derzeit von den meisten EVU geforderten Selektriven Hauptleitungsschutzschaltern relativ problemlos möglich sein...

das Beantragen des Zählers kostet nichts. die Grundgebühren für den Betrieb sind Tarifabhänigig, meist zwischen 6 und 8 € im Monat. (zahlt der Mieter)

das Anmelden des Zählers beim Energieversorger übernimmt der Installateur. in der Regel wird diese Dienstleistung nicht brechnet, da die Montage ja schon durch den Installateur erfolgt...

kommen wir zu den Mehrkosten, ausgegangen von einem Zählerplatz, nicht älter als 25 Jahre, ohne Sammelschienensystem im unteren Zähleranschlussbereich, wenn ein Drehstromzähler gefordert wird, wären das etwa 150 €, davon ausgeangen, dass der Unterzähler ebenfalls vom Installateur gestellt wird...

es gäbe übrigens, sofern kein Allgemeinverbrauchstzähler vorhanden ist, noch die Möglichkeit, 2 Unterzähler zu installiren, und den kompletten stromverbauch über den Vermieter abzurechnen, so dass die Mieter dann beide mit der Miete ihren Strom bezahlen. das ist aber a.) nur erforderlich, wenn nicht eine der beiden Wohnungen vom Vermieter selbst bewohnt wird und b.) so aufwänidg, dass es fast schon zu überlegen wäre, sofern der aktuell vorhandene Zählerkasten die Aufnahme eines weiteren Zählers nach den derzeit gültigen teschnischen Anschlussbedinungen nicht zulässt, einen neuen Zählerkasten zu installiren, der eben diese zulässt...

ist der aktuell vorhandene zählerkasten nicht zu alt und es fehlt einfach der Platz für einen 2. Zähler, gäbe es noch weitere intereesante möglichkeiten. u.a. z.b. bei einem Universe-Z Schrank (Hager) das vorhandene Zählerkreuzfeld durch ein Feld für 2 elektronische Hausanschlusszähler (EHZ-Feld) zu ersetzen. die kosten hierfür beliefen sich, je nach dem ob für den 1. Zähler bereits SH Schalter vorhanden sind oder nicht irgendwo zwischen 200 und 300 € zzg. Arbeitslohn

lg, Anna

Nein - bzw. so einfach ist das nicht.

Das kann nur der Vermieter (Eigentümer) der Wohnungen machen, bzw. beantragen und umbauen lassen (kostet ja Geld). Ob er das machen wird, werdet Ihr besser wissen. Erst dann kann man sich ein "eigenes Konto" beim Stromlieferanten anlegen lassen.

Sind das denn zwei, für sich geschlossene, Wohnungen - oder eine große? Liest sich seltsam.

Gruß

Ja, es sind zwei separate Wohnungen, die einst zusammengehörten; in einer befindet sich der Sicherungskasten für beide. Der Vermieter möchte sich die Kosten einer Trennung ersparen.

@rosarubiginosa

Sehr sparsam - ohne Trennung - na ja. An Eurer Stelle würde ich schon noch einmal mit dem Vermieter sprechen. Drei Stichworte:

  • Vermietbarkeit - auf Dauer ist das wohl kaum ein positives Feature.
  • Zählereichung (wenn über Zähler etwas abgerechnet wird - muss er "gültig" geeicht sein) - Ist der Zähler überhaupt geeicht?
  • Mehrverbrauch - Die typische Leistungsaufnahme eines Wechselstromzählers beträgt 3 W. Damit ergibt sich folgender Mehrverbrauch pro Jahr: 3 W x 24 h/Tag x 365 Tage = 26,28 kWh also ca. 26 kWh pro Wechselstrom-Unterzähler im Jahr.

Wer zahlt denn die 10 € im Jahr? Ist ja "nur Kleingeld" - oder?

Gruß

ja kann man

quatsch,es werden nur offizielle vom netzbetreiber anerkannt